
Schauplatz Gericht
KURPFUSCHEREI?
Nach einer Behandlung mit Hyaluron fällt Snezana A. beinahe die Nase ab. Sie erstattet Anzeige und klagt das Schönheitsinstitut, in dem man den Eingriff vorgenommen hat. Da stellt sich heraus: Sie dürfte kein Einzelfall sein. Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass an die 90 vermeintlich Geschädigte angeben, in dem Institut nicht fachgerecht behandelt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen die beschuldigte Behandlerin erstattet – unter anderem wegen Kurpfuscherei, Körperverletzung aber auch wegen Betruges. Diese weist alle Vorwürfe zurück.

NICHT TESTIERFÄHIG?
Eine wohlhabende, kinderlose Witwe aus Velden am Wörthersee, wollte ihr gesamtes Vermögen einem jungen Mann, Herrn N. vermachen. Wenige Tage vor ihrem Tod änderte sie jedoch ihr Testament. Herr N sollte nicht mehr Alleinerbe sein, sondern auch zwei Freundinnen sollten zu gleichen Teilen bedacht werden. Herr N. war überzeugt, dass die Erblasserin bei der Errichtung dieses neuen Testamentes nicht mehr testierfähig gewesen sei. Grundlage für die folgende Gerichtsentscheidung war ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die Richtigkeit dieses Gutachtens wurde allerdings von einer Partei massiv angezweifelt. Wurde das Gutachten tatsächlich mangelfrei und nach den Regeln der ärztlichen Kunst erstellt?