Bürgeranwalt
ORF/Hans Leitner
Im Bild: Peter Resetarits.

Bürgeranwalt

Werbung Werbung schließen

„Napoleonwald / Bebauung eines Naturdenkmals“


Am Rande des Napoleonwaldes im 13. Wiener Gemeindebezirk soll auf einer Liegenschaft eine großdimensionierte Wohn und Büroanlage errichtet werden. Teile des Grundstücks gehörten jedoch zum flächigen Naturdenkmal „Baumbestand Napoleonwald“, das seit Jahrzehnten unter Schutz steht, wendet eine Bürgerinitiative ein. Der Fall wurde von betroffenen Anrainern an Volksanwalt Christoph Luisser herangetragen, der den Sachverhalt im Rahmen der Sendung thematisieren will. Im Zentrum der Prüfung stehen insbesondere Fragen des Schutzes eines flächigen Naturdenkmals, der naturschutzrechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens, möglicher Auswirkungen auf geschützte Flächen und Baumbestand sowie der Vereinbarkeit des Projekts mit den geltenden Bestimmungen des Wiener Naturschutzrechts.

Die Anrainer des Napoleonwaldes versammeln sich um die Verbauung zu verhindern
ORF
Kann die Bürgerinitiative die Verbauung des Napoleonwaldes verhindern?

Dr. Christoph Luisser

Dr. Christoph Luisser
Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Dr. Christoph Luisser

Auf Bundesebene fallen das Polizei-, Fremden- und Asylwesen sowie die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft in seinen Zuständigkeitsbereich. Ebenso ist er für den Natur- und Umweltschutz, das Gewerberecht, Betriebsanlagen sowie für Kindergärten, Schulen und Universitäten verantwortlich. Auf Landesebene befasst er sich mit Themen des Verkehrs und der Landwirtschaft sowie mit Angelegenheiten rund um Gemeindeabgaben.

 Kontakt zur Volksanwaltschaft

„Klimagerät verweigert“


Menschen mit Behinderung leiden in den Hitzetagen im Sommer besonders. Irene P. hat Multiple Sklerose und kann ihre Wohnung nicht verlassen. Ohne Split-Klimagerät ist es in ihrer Genossenschaftswohnung unerträglich heiß. Allerdings wurde der Wienerin eine Klimaanlage mit Außengerät vom Wohnungseigentümer, einer Genossenschaft, untersagt. Auch die Schlichtungsstelle MA50 erteilt Frau P. eine Absage. Der Grund: das Gerät übersteige den Lärm-Grenzwert, der in diesem Wohngebiet ab 22.00 Uhr einzuhalten ist. Frau P. hat eine Idee: warum nicht eine plombierte Zeitschalt-Uhr montieren, die das Klimagerät in der Nacht ausschaltet? Kann damit eine Genehmigung der Schlichtungsstelle erreicht werden?

In der Stellungnahme ist die Begründung der Absage für das Klimagerät zu sehen
ORF
Kann mittels Zeitschalt-Uhr das Problem der nächtlichen Lärmbelästigung gelöst werden?