Bürgeranwalt

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Kein Geld für Feuerwehreinsatz?  

Da nach einem Unfall Spritzmittel ausgeronnen ist wurde die Freiwillige Feuerwehr Gainfarn in Niederösterreich 2018 zu einem Einsatz gerufen, die Kosten betrugen über 5.000 Euro. Doch die Versuche eine Rechnung dem für den Unfall Verantwortlichen zukommen zu lassen scheiterten, zunächst lehnte die Versicherung ab, dann wurde der Verursacher insolvent. Daher wandte sich die FF Gainfarn an die BH-Baden, die den Einsatz beauftragt hatten. Doch diese lehnte eine Übernahme der Kosten ab, denn der Einsatz sei bereits verjährt, zuständig für derartige Einsätze sei das Landwirtschaftsministerium. Da man dort auch die Kostenübernahme ablehnte   haben sich nun Vertreter der FF Gainfarn an die Volksanwaltschaft gewandt.

Am Bild ist das Schild der Feuerwehr Gainfarn zu sehen welche im September 1870 gegründet wurde
ORF / Marco Tondolo

Diskriminierende Gesetzeslücke

Viele Dokumente kann man mittlerweile rechtssicher mit dem Computer oder Handy mittels elektronischer Signatur unterschreiben. Aber: Es gibt einige Verwaltungsbereiche, bei denen das nicht geht. Volksbegehren zum Beispiel können nur mit eigenhändiger Unterschrift beim Innenministerium angemeldet werden. Das ist für Menschen, die – etwa wegen einer Behinderung - nicht eigenhändig unterschreiben können, ein Problem. Die Volksanwaltschaft sieht eine diskriminierende Gesetzeslücke.

Das Bild zeigt das Antragsformular welches eigenhändig unterschrieben werden muss, eine digitale Signatur ist nicht möglich
ORF / Tom Gerhartl

Dr. Christoph Luisser

Dr. Christoph Luisser
Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Dr. Christoph Luisser

Auf Bundesebene fallen das Polizei-, Fremden- und Asylwesen sowie die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft in seinen Zuständigkeitsbereich. Ebenso ist er für den Natur- und Umweltschutz, das Gewerberecht, Betriebsanlagen sowie für Kindergärten, Schulen und Universitäten verantwortlich. Auf Landesebene befasst er sich mit Themen des Verkehrs und der Landwirtschaft sowie mit Angelegenheiten rund um Gemeindeabgaben.

 Kontakt zur Volksanwaltschaft

Immer Ärger über die Post

Eine Postkundin aus Wien und ein Kunde aus Salzburg schildern uns, dass sie mit gravierenden Problemen bei der Postzustellung kämpfen und Briefsendungen bzw. Einschreiben wiederholt nicht zugestellt wurden oder bei der Abholung nicht auffindbar waren.  Dadurch hätte man Fristen versäumt, die in einem Fall sogar in einer Exekutionsandrohung geendet hätten. Aber auch finanzielle Nachteile durch nicht bezahlte Rechnungen und Mahngebühren seien keine Seltenheit. Was beide ärgert ist, dass sich angeblich niemand für ihre Beschwerden zuständig fühlt. Als Empfänger von Briefen sei man rechtlos und weder bei der Post noch bei der Schlichtungsstelle RTR fühle man sich ernst genommen.

Der Beschwerdeführer aus Salzburg am Weg in das Postamt
ORF / G. Hanke, G. Fellner