Bürgeranwalt
ORF/Hans Leitner
Im Bild: Peter Resetarits.

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„Streit um Ausbildung - wenn Bundesländergrenzen entscheidend sind“

 Der 17‑jährige David ist seit dem Ende der Pflichtschule im Juni 2024 ohne Ausbildungsplatz. Der Jugendliche hat Epilepsie und eine Autismus‑Spektrum‑Störung. Ein geeigneter Ausbildungsplatz in einer Berufsqualifizierungseinrichtung in Wien wäre verfügbar gewesen, ein Einstieg bereits ab Jänner 2025 möglich. Der Ausbildungsbeginn scheiterte jedoch an einem Zuständigkeitsstreit zwischen Wien und Niederösterreich. Während Davids Eltern ihren Wohnsitz in Niederösterreich haben, ist David in Wien gemeldet. Beide Bundesländer haben die Kostenübernahme mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit verweigert. Volksanwalt Bernhard Achitz prüft den Fall und diskutiert darüber in der Sendung.

Man sieht den jungen Mann sitzend hinter einem von ihm gebauten Objekt sitzen
ORF / Roman Bagner
Gibt es eine Lösung im Zuständigkeitsstreit der Kostenübernahme?

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
© Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Bernhard Achitz ist seit 2019 Volksanwalt. Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich. Außerdem ist Achitz Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI)

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Schockrechnung im Vorzeigeprojekt

Das Ehepaar Sabine und Dr. Manuel H. kaufte sich 2019 über einen Bauträger eine 145 m2 Wohnung im Wohnprojekt „Korso“ im Stadtteil „Viertel Zwei“. Das “urbane Wohnen im Grünen” im 2. Wiener Gemeindebezirk überzeugte sie wegen eines sogenannten „Anergienetzes“ – dabei sollte zu handelsüblichen Preisen CO2-frei Energie durch ein eigenes Kraftwerk erzeugt werden. Aber bis 2025 wäre bis zu 80 Prozent fossile Energie eingesetzt worden, kritisierte das Ehepaar. Beim Kauf mussten sie sich dazu verpflichten, einen Energieliefervertrag auf 20 Jahre abzuschließen. Die ursprüngliche Schockrechnung von 17.751,31 bei der Jahresabrechnung 2023 wurde damals zwar von den Kraftwerksbetreibern auf rund 9.000 Euro reduziert. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher sprach dennoch von rechtswidrigen Preisanpassungsklauseln und hatte Unterlassungsklagen beim Handelsgericht Wien eingebracht. Was hat sich knapp 10 Monate später getan? Sind die Versprechen nun eingehalten worden und gibt es eine Lösung?

Das Foto zeigt die Energieabrechnung in Höhe von mehr als 17.700,- Euro
ORF / Flora Drapal, Gerd Fellner

Tumor nicht erkannt?

Beim 26 jährigen Phillip L. wurde im Mai 2023 ein bösartiger Tumor im rechten Unterkiefer diagnostiziert. Dieser musste in einer aufwendigen Operation entfernt werden. Der Patient war der Meinung, dass man diesen Tumor viel früher hätte erkennen können: Tatsächlich wurden wenige Monate vor der Diagnose sowohl ein MRT des Schädels als auch ein Panoramaröntgen gemacht. Phillip L. klagte auf 85.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht gab zwei Sachverständigengutachten in Auftrag – jetzt liegt ein rechtskräftiges Urteil vor.

Der Eingang in den Verhandlungssaal des Gerichts ist zu sehen
ORF / Valentin Certov
Wie wurde bei Gericht entschieden?