
Bürgeranwalt
Renaturierung versus Barrierefreiheit
Herr S. ist verärgert, denn am Friedhof Stammersdorf wurden Waschbetonplatten, die auf dem Weg zu dem Grab seiner Mutter waren, entfernt. Der Zugang sei nun nicht mehr barrierefrei, Menschen mit einer Gehbehinderung könnten nicht mehr gefahrlos die Gräber besuchen. Seitens der Wiener Friedhöfe wird das Vorgehen mit ökologischen Zielsetzungen begründet. Herr S. hat sich an Volksanwältin Gaby Schwarz gewandt, im Studio erklärt die Mitgründerin des Projekts „Biodiversität am Friedhof“ die Hintergründe der Maßnahme.

Volksanwältin Gaby Schwarz

Die Burgenländerin Gaby Schwarz ist seit 11. Juli 2022 Volksanwältin. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
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Land Tirol zieht erhöhte Familienbeihilfe ein
In Tirol sind viele Menschen mit Behinderungen, die in einem Pflegeheim leben, finanziell schlechter gestellt als in den anderen Bundesländern. Das Land Tirol zahlt die erhöhte Familienbeihilfe nicht an die Bezieher:innen aus, denen dieses Geld für erhöhte Aufwendungen zugesprochen wurde. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof diese Praxis in Kärnten als nicht gesetzeskonform beurteilt. Tirol hält dennoch daran fest, denn „das Urteil Kärnten betreffend könne nicht auf die Situation in Tirol umgelegt werden, weil das Leistungspaket in Heimen nicht vergleichbar sei“. Wir haben uns angesehen, was dieser Tiroler Sonderweg für Betroffene bedeutet, die mitunter nicht wissen, wie sie Kleidung, Schuhe oder Friseurbesuche finanzieren sollen.

Das „Montagsauto“
Günter und Manuela F. aus Niederösterreich waren von ihrem neu gekauften Alfa Romeo Tonale schwer enttäuscht. Rund 38.000 Euro haben sie für den Vorführwagen bezahlt. Kurz nach dem Kauf waren die ersten Reparaturen notwendig, schließlich wurde der Motor getauscht. Nichts half, das Auto war ein sprichwörtliches „Montagsauto“, das ständig in der Werkstatt stand. Das Ehepaar wollte den Kauf rückabwickeln, weil sie das Vertrauen in die Fahrtüchtigkeit verloren hatten. Der Autoverkäufer sah die Lage anders, der Fall wurde bereits vor Gericht verhandelt. Konnte nun doch eine außergerichtliche Lösung gefunden werden?
