Bürgeranwalt

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Fehlende Unterscheidung von Krankenstand und Urlaub

Die Regeln für Fehlzeiten in Tagesstätten und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen sorgen für Beschwerden. In den sogenannten „Tagesstrukturen“, in Wien etwa, sind in der Regel maximal 50 Tage Abwesenheit erlaubt. Egal ob es sich dabei um Urlaub oder Krankenstand handelt. Jeder Fehltag darüber hinaus muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Tagessätze von 60 Euro sind für die Betroffenen, die meist nur über Taschengeld verfügen, kaum zu stemmen. Ein System, das in dieser Form nicht gerecht sei, beanstanden Betroffene und Volksanwalt Bernhard Achitz.

Am Bild ist Herr S. mit seiner Erwachsenenvertreterin. Sie sitzen an einem Tisch und sehen sich ein Schriftstück an.
ORF
Herr S. sieht sich mit seiner Erwachsenenvertreterin die Aufstellung seiner Fehlzeiten durch Krankheit an, die von seinem Urlaub abgezogen werden.

Letzte Ruhe nicht gestattet

Seit einigen Jahren werden in Österreich „Naturbestattungen“ immer häufiger durchgeführt. Dabei wird die Asche der Verstorbenen in einer abbaubaren Urne im Wald oder auf einer Wiese beigesetzt. Aber weil im „Wald der Ewigkeit“ in Wien schon über tausend „Privatbegräbnisstätten“ errichtet wurden, hat der Wiener Magistrat weitere Beisetzungen verboten. Der Gatte von Brigitte S. wurde dort vor einigen Jahren begraben und nach ihrem Tod wollte auch sie dort ihre letzte Ruhe finden. Das wurde vom Magistrat der Stadt Wien aber untersagt. Volksanwalt Bernhard Achitz hat diese Vorgangsweise kritisiert. Wurde der letzte Wunsch von Frau S. erfüllt?

Am Bild ist eine Urne, die mit einem Foto davor und Blumen daneben, auf einem schneebedeckten Waldboden steht. Gleich neben einem Baum.
Orf / Gerd Fellner
Kann Frau S. neben ihrem Ehemann die letzte Ruhe finden?

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis Volksanwaltschaft
Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

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Stromzähler verwechselt – Wer ist zuständig?


Seit 2 Jahren ist Andreas W. Mieter in einem Mehrparteienhaus. Kurz vor Weihnachten bemerkte sein Nachbar, dass offenbar die Stromzähler falsch angeschlossen sind. Andreas W. bezahlt den Stromverbrauch des Nachbarn und umgekehrt. Wochenlang ersuchte er darum den Fehler zu beheben. Doch Wiener Netze verwies an die Hausverwaltung und die Hausverwaltung an Wiener Netze. Wer muss das Problem lösen?

Am Bild ist Herr W. Er zeigt in einem Zählerkasten auf einen der Stromzähler.
ORF / Gustl Gschwandtner
Nachdem die Stromzähler falsch angeschlossen wurden, zahlt Herr W. für den Strom des Nachbarn und umgekehrt.

Falsches Lastprofil – keine Stromkostenbremse


Viele Beschwerden bei Bürgeranwalt betreffen ein Problem, mit dem Monika H. in die Öffentlichkeit geht. Sie hat für Ihre Wohnung einen Stromnetzvertrag bei Wiener Netze abgeschlossen. Bei der Jahresabrechnung stellte sie fest, dass ihr die gesetzliche Strompreisbremse für Privathaushalte nicht gutgeschrieben worden ist. Auf Nachfrage erfuhr sie vom Netzbetreiber Wiener Netze, dass ihr Lastprofil auf „gewerblich“ eingestuft gewesen ist. Eine rückwirkende Umstellung sei leider nicht möglich, deshalb gibt es für sie und viele andere, die falscherweise als gewerblich eingestuft sind, keine Strompreisbremse.

Man sieht Frau H. in ihrer großen Küche. Sie ist gerade dabei, Wasser in ihrem Wasserkocher heiß zu machen.
ORF / Josef Ettlinger
Frau H. hatte keine Ahnung, dass sie als gewerbliche Strombezieherin und nicht als Privathaushalt eingestuft wurde.

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