Bürgeranwalt
Keine Abfertigung
Bekommen Lehrer und Lehrerinnen nichts, wenn sie von einem Bundesland ins andere wechseln?
Siebzehn Jahre lang hat Frau B. in der Steiermark als Pflichtschullehrerin gearbeitet. Aus privaten Gründen musste sie allerdings ihren Wohnsitz nach Niederösterreich verlegen. Mit der Bildungsdirektion der Steiermark vereinbarte Frau B. deshalb eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Der Haken daran: Bei einer einvernehmlichen Auflösung besteht im öffentlichen Dienst kein Rechtsanspruch auf Abfertigung. Die Bildungsdirektion kann eine freiwillige Abfertigung vereinbaren, allerdings muss dafür der Bund zustimmen. Im Fall von Frau B. ist dies nicht geschehen. Sie hat sich daher an die Volksanwaltschaft gewandt.

Weniger Fluglärm?
Was macht man, wenn die Polizei die Nachtruhe stört?
Gerald T. aus Schwechat hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt und beklagt die Lärmbelastung durch Polizeihubschrauber in Mannswörth in Niederösterreich. Diese würden vor allem in den Abendstunden oftmals in niedriger Flughöhe über bebautes Gebiet fliegen und so eine unnötige Belastung für die Anrainer darstellen. Laut Inneministerium seien die Überwachungsflüge allerdings notwendig, um sensible Infrastruktur zu schützen. Ist seit der Beschwerde vor einen Jahr eine Verbesserung eingetreten?

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz

Auf Bundesebene ist er zuständig für das Polizei-, Fremden- und Asylrecht, die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Kindergärten, Schulen und Universitäten. Auf Landesebene prüft er Verkehrs- und Agrarangelegenheiten sowie Fragen zu Gemeindeabgaben.
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Unverschuldet verletzt
Wann zahlt die Versicherung des schuldigen Lenkers für Folgeschäden?
Die heute 58jährige Frau M. wurde vor mehr als 12 Jahren bei einem Autounfall, an dem sie keine Schuld hatte, schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig veränderte. Sie ist arbeitsunfähig und verzweifelt. Denn nach Ansicht der Versicherung des Unfallgegners habe sie keinen Anspruch auf Bezahlung der Kosten ihrer Therapien. Ihre Beschwerden seien altersbedingt und würden in keinem Zusammenhang mit dem Unfall stehen

Warum dürfen in Siedlungen mit Einfamilienhäusern große Wohnbauprojekte errichtet werden?
In der Redaktion von Bürgeranwalt häufen sich Beschwerden darüber, dass in den vergangenen Jahren in Gegenden, wo früher nur Ein- oder Zweifamilienhäuser gestanden sind, von Bauträgern groß ausgebaut wird. Bei einem Park in Wien-Hietzing soll anstelle des ehemaligen Gasthauses eine Wohnhausanlage mit 42 Wohnungen samt Büros und Tiefgarage gebaut werden. Ist das rechtens?
