Bürgeranwalt

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Nachgefragt – Widerstand gegen eine neue Sporthalle in der Venediger Au

Die Stadt Wien hat auf dem Gelände eines ehemaligen Freiluftsportplatzes in der Wiener Venediger Au eine neue Sporthalle errichtet. Weil die dafür notwendige Flächenwidmung nicht passt, hat die Baubehörde eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Rechtswidrig, wie Gegner des Projektes meinen, weil die 15 Millionen Euro teure Halle nicht nur vorübergehend dort stehen soll, sondern dauerhaft. Auch Volksanwältin Gaby Schwarz hat das Bauprojekt kritisiert. Was ist die Folge?

Am Bild ist der Eingang zu einer 13 Meter hohen, mit Holzstreben verkleideten Sporthalle auf der steht: Sport & Fun Halle Leopoldstadt, Stadt Wien
Stadt Wien PID
Bodenversiegelung von Grünland im dicht verbauten Stadtgebiet. Muss sich die Stadt Wien nicht an Flächenwidmung und Bauordnung halten?

Wer zahlt die Stützwand?

Auf dem Grundstück von Herrn H. aus Salzburg, befindet sich eine sogenannte „Holzkrainerwand“, die der Absicherung eines Hanges entlang der Katschberg Straße dient. Nachdem Herr H. festgestellt hatte, dass die Stützwand sich setzt, wandte er sich mit dem Ersuchen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, an das Land Salzburg. Dort vertritt man aber den Standpunkt, dass sich die Wand auf dem Grund von Herrn H. befände und man zwar die Kosten einer Neuerrichtung, nicht aber die weitere Erhaltung der Stützwand bezahlen werde. Herr H. sieht nicht ein, dass er für ein Bauwerk zahlen und haften soll, das vom Land errichtet worden ist und wird von Volksanwältin Gaby Schwarz unterstützt.

Am Bild ist Herr H. und die Redakteurin Sabine Zink am Fuß eines Abhangs zu sehen. Es geht steil eine Wiese hinunter und mündet in einer Bundesstraße. Im Vordergrund ist ein Metallrohr mit einem Griff in die Erde gesteckt. Dies ist ein Messpunkt für die Beobachtung des Hanges. Man hat erhoben, dass sich der Hang um mehr als 10 cm gesenkt hat.
ORF / Michael Rusam
Herr H. ist besorgt. Der Hang senkt sich sichtbar, weil die Abstützung durch die Krainerwand morsch ist.

Volksanwältin Gaby Schwarz

Volksanwältin Gaby Schwarz
Photo Simonis
Volksanwältin Gaby Schwarz

Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Streit um Brücke - Wird eine Wohnstraße nun zur stark befahrenen Straße?

Eine Brücke in Purkersdorf sorgt für heftige Emotionen. Sie gehört zu einer Wohnungseigentumsanlage – würde aber auch als Zufahrt für ein daneben gebautes, neues Wohnhaus benötigt werden. Weil einer der 26 Wohnungseigentümer sich gegen eine Nutzung der Brücke durch die Allgemeinheit stellt, wäre die Zufahrt durch eine Wohnstraße eine Alternative. Das hat zu heftigen Protesten geführt. Im Studio diskutiert der Bürgermeister von Purkersdorf mit einem Baurechtsexperten und einem Vertreter einer Bürgerinitiative über eine Lösung des Problems.

Am Bild ist eine Gruppe von Anrainern und Anrainerinnen zu sehen. Sie stehen auf einer Zufahrtsstraße zu einem im Bau befindlichen Wohnhaus. Die zukünftigen Bewohner sollen nicht durch die Zufahrtsstraße fahren dürfen, sondern durch eine Wohnstraße fahren. Eine Bürgerinitiative protestiert dagegen.
ORF / Manfred Preiss
Die Bewohner/innen des zukünftigen Wohnhauses sollen den Verbindungsweg zur Hauptstraße nicht nutzen dürfen und müssten durch eine Wohnstraße einen Umweg fahren. Das empört die Anrainer/innen.

Nachgefragt: Entlassen wegen eines Postings

Im Zuge der Streitigkeiten in der Ärztekammer hat sich die Leiterin des Wiener Ärztefunkdienstes hinreißen lassen, die Geschehnisse in Form einer Fabel und durch die Weiterleitung von Postings zu kommentieren. Darin sahen ihre Vorgesetzten einen Grund sie zu entlassen. In „Bürgeranwalt“ wurde über die Angemessenheit der Maßnahme diskutiert. Konnte man sich in Gesprächen nach der Sendung gütlich einigen?

Am Bild ist die Autotür eines Ärztefunkdienstautos. 141 Ärztefunkdienst steht darauf geschrieben.
ORF / Robert Holzinger
Vom Ärztefunkdienst entlassen wegen eines Postings. Gibt es eine Einigung?