Bürgeranwalt
Kein Kleingarten
Familie R. besitzt ein 2.500 Quadratmeter großes Grundstück in Baden, das mit der Widmung Grünland - Kleingärten ausgewiesen ist. Die Errichtung einer Kleingartenanlage scheitert aber an einem 11 Quadratmeter Grundstück, das der Gemeinde gehört und zwischen dem Areal von Familie R. und der Straße liegt. Dieser „Zwickel“ macht eine Zufahrt zur geplanten Kleingartenanlage in der vorgeschriebenen Breite unmöglich. Volksanwältin Gaby Schwarz kann nicht nachvollziehen, warum die Stadtgemeinde keine bürgerfreundliche Lösung findet, die eine widmungsgemäße Bebauung ermöglicht.

Falsch gemessen?
Herr J. ist Eigentümer eines Hauses am Haschendorfer See bei Ebenfurth in Niederösterreich. Seine Nachbarin hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass sein Haus teilweise auf ihrem Grund steht. Sie würde ihm den „Zwickel“ von 18 Quadratmetern für 10.000 Euro verkaufen, ansonsten müsse er sein Haus teilweise abreißen. Herr J. hatte den Grund 1972 von der Gemeinde Ebenfurth gepachtet und später gekauft. Der Baugrund wäre damals falsch ausgepflockt gewesen, sagt er, er hätte rechtlich und bautechnisch immer alles richtig gemacht. Volksanwältin Gaby Schwarz berichtet, wie sich dieser Fall entwickelt hat.

Volksanwältin Gaby Schwarz

Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
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Sturz in der Straßenbahn: Wann steht den Fahrgästen Schadenersatz zu?
Herr M. ist im Februar 2021 in einer Wiener Straßenbahn gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Obwohl die Gehbehinderung des 81-Jährigen für die Fahrerin erkennbar gewesen wäre, sei die Straßenbahn sofort nach seinem Einsteigen losgefahren.

Der Fahrgast kritisiert, dass er deshalb keine Zeit gehabt habe, den für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Platz einzunehmen. Doch die Gerichte haben ihm keinen Schadenersatz zugesprochen. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer fordert mehr Rücksichtnahme auf Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität.
Wer haftet für einen „untreuen“ Erwachsenenvertreter?
Der Erwachsenenvertreter von Herrn S. hat dessen Vermögen „verprasst“: Von ihm ist kein Schadenersatz zu holen.

Aber ein Anwalt hat bei seiner Bestellung einen formalen Fehler begangen. Muss deshalb die Haftpflichtversicherung des Advokaten den Schaden bezahlen? Nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio gibt es ein rechtskräftiges Urteil.