Bürgeranwalt

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Scheitert die Errichtung einer Kleingartenanlage an elf Quadratmetern und warum steht ein Haus trotz aller behördlichen Kontrollen zum Teil am Nachbargrund?

Kein Kleingarten

Familie R. besitzt ein 2.500 Quadratmeter großes Grundstück in Baden, das mit der Widmung Grünland - Kleingärten ausgewiesen ist. Die Errichtung einer Kleingartenanlage scheitert aber an einem 11 Quadratmeter Grundstück, das der Gemeinde gehört und zwischen dem Areal von Familie R. und der Straße liegt. Dieser „Zwickel“ macht eine Zufahrt zur geplanten Kleingartenanlage in der vorgeschriebenen Breite unmöglich. Volksanwältin Gaby Schwarz kann nicht nachvollziehen, warum die Stadtgemeinde keine bürgerfreundliche Lösung findet, die eine widmungsgemäße Bebauung ermöglicht.

Am Bild ist Frau R. Sie zeigt mit den Händen den schmalen Streifen in der Wiese, den sie der Gemeinde abkaufen möchte.
ORF / Jürgen Wimmer
Warum darf Frau R. das schmale Dreieck vor ihrem Grundstück für die Errichtung einer Zufahrt nicht nutzen oder erwerben?


Falsch gemessen
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Herr J. ist Eigentümer eines Hauses am Haschendorfer See bei Ebenfurth in Niederösterreich. Seine Nachbarin hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass sein Haus teilweise auf ihrem Grund steht. Sie würde ihm den „Zwickel“ von 18 Quadratmetern für 10.000 Euro verkaufen, ansonsten müsse er sein Haus teilweise abreißen. Herr J. hatte den Grund 1972 von der Gemeinde Ebenfurth gepachtet und später gekauft. Der Baugrund wäre damals falsch ausgepflockt gewesen, sagt er, er hätte rechtlich und bautechnisch immer alles richtig gemacht. Volksanwältin Gaby Schwarz berichtet, wie sich dieser Fall entwickelt hat.

Am Bild ist das Ufer des Haschendorfer Sees zu sehen. Man sieht die Häuser und Grundstücke am Wasser von oben.
ORF
Muss Familie J. ihr Haus abreißen, weil die Grundstücksgrenzen beim Bau falsch ausgewiesen waren?

Volksanwältin Gaby Schwarz

Volksanwältin Gaby Schwarz
© Volksanwaltschaft / Photo Simonis
Volksanwältin Gaby Schwarz

Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Sturz in der Straßenbahn: Wann steht den Fahrgästen Schadenersatz zu?

Herr M. ist im Februar 2021 in einer Wiener Straßenbahn gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Obwohl die Gehbehinderung des 81-Jährigen für die Fahrerin erkennbar gewesen wäre, sei die Straßenbahn sofort nach seinem Einsteigen losgefahren.

Am Bild ist Herr M., ein 81jähriger Mann mit Hut und Brille zu sehen. Im Hintergrund sieht man eine Straßenbahn in der Station stehen. Es ist die Station Schottentor.
ORF / Gerhartl/Grafleitner
Für Herrn M. begann die Fahrt mit der Straßenbahn mit einem schweren Sturz.

Der Fahrgast kritisiert, dass er deshalb keine Zeit gehabt habe, den für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Platz einzunehmen. Doch die Gerichte haben ihm keinen Schadenersatz zugesprochen. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer fordert mehr Rücksichtnahme auf Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität.

Wer haftet für einen „untreuen“ Erwachsenenvertreter?

Der Erwachsenenvertreter von Herrn S. hat dessen Vermögen „verprasst“: Von ihm ist kein Schadenersatz zu holen.

Am Bild sitzt Herr S. im Rollstuhl beim Tisch im Wohnzimmer und liest. Seine Frau sitzt daneben und hört ihm zu.
ORF / Manfred Preiß
Hat Herr S. eine Chance für sein verschwundenes Vermögen entschädigt zu werden?

Aber ein Anwalt hat bei seiner Bestellung einen formalen Fehler begangen. Muss deshalb die Haftpflichtversicherung des Advokaten den Schaden bezahlen? Nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio gibt es ein rechtskräftiges Urteil.