Bürgeranwalt
Zu niedrige Pflegestufe - Bekommen demenzkranke Menschen zu wenig Pflegegeld?
Besonders viele Beschwerden in der Volksanwaltschaft drehen sich um das Thema Demenz, Erschwerniszuschlag neu und um angeblich zu niedrige Pflegegeld-Einstufungen, weil ein außerordentlicher Pflegebedarf nicht richtig eingeschätzt worden sei. Anhand des Falles eines dementen Mannes aus Linz diskutiert Volksanwalt Bernhard Achitz das Thema mit Mag. Bernd Pokorny, dem Chef der Rechtsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt.

Berufsunfähigkeit wegen Erschöpfungssyndrom - Probleme mit Begutachtung und Diagnose
Seit 2 Jahren leidet Johannes H. am Chronischen Fatiguesyndrom (CFS). Aufgrund seiner Erkrankung bedeuten Behörden- und Arzttermine eine hohe Belastung für ihn. Jedes Mal, wenn er das Haus verlassen muss, verschlechtert sich sein Zustand für längere Zeit. Im April 2022 hat er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt. Daraufhin hat er mehrere Einladungen zur Begutachtung erhalten, die er aber aufgrund seiner Erkrankung nicht wahrnehmen konnte. Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz hat sich der Sache angenommen.

Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.
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Missglückter Wohnungskauf – Wer muss die Verzugszinsen bezahlen?
Frau R. hat im Jahr 2021 eine Dachgeschosswohnung in Wien gekauft. Noch vor der geplanten Übergabe ist der Bauträger aber vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil die Kaufpreisraten vom Treuhänder nicht rechtzeitig überwiesen worden seien. Frau R. versichert aber, dass das Geld abrufbereit auf der Bank gelegen ist. Wegen des Zahlungsverzuges musste sie dann aber 24.000 Euro an „Verzugszinsen“ bezahlen. Wer ist für den Fehler verantwortlich? Muss Frau R. wirklich für den Verzug zahlen?
