Bürgeranwalt

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KEIN PFLEGE-BONUS

Ist eine Salzburgerin einen Tag zu früh in Pension gegangen?

Mit dem „Pflegebonus“ wollte der Staat einen Akt der Wertschätzung gegenüber dem Pflegepersonal zum Ausdruck bringen. 2000 Euro brutto sollte der Zuschuss im Vorjahr betragen. Weil netto aber deutlich weniger ausbezahlt wurde als erwartet, und weil einige Berufsgruppen überhaupt nichts bekommen sollten, hat es eine Welle der Kritik gegeben. An die Volksanwaltschaft hat sich etwa Frau M. gewandt. Sie hat den Pflegebonus nicht bekommen, weil sie um einen Tag zu früh in Pension gegangen ist. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die rechtliche Regelung dieses Zuschusses.

Am Bild ist Frau M., eine pensionierte Pflegekraft, in ihrer Wohnung. In der Hand hält sie ein Schreiben vom Land Salzburg.
ORF / Gabi Hanke
Zehn Jahre Pflegearbeit hat Frau M. geleistet, aber den Pflegebonus hat sie nicht bekommen.

KRITIK AN KINDER-REHA

Nach der schweren Krankheit. Eltern kritisieren, wie Reha-Plätze vergeben werden.

Jahrelang hat die Volksanwaltschaft dafür gekämpft, dass auch für Kinder Rehabilitation nach einer schweren Krankheit in speziellen Einrichtungen angeboten wird. 2014 haben sich dann Länder und Sozialversicherungsträger über die Finanzierung geeinigt. Aber wo und in welcher Länge jetzt Kinder-Reha angeboten wird, führt zu Kritik von Eltern. Haben die Sozialversicherungsträger nach Kritik von Volksanwalt Achitz reagiert?

Am Bild ist ein Bub, der auf einem großen Bett Turnübungen macht. Sein Vater sieht ihm dabei zu.
ORF
Muss Colin weiter zu Hause üben, oder kommt man nun betroffenen Eltern bei der Einteilung der Kinder-Reha entgegen?

Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

BETRETUNGSVERBOT im Pflegeheim

Warum durfte ein Pensionist seine demenzkranke Frau nicht besuchen? Die Beschwerde von Otto H. kann man aus zwei ganz verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Als Geschichte einer großen Liebe, die auch in schlechten Zeiten hält. Herr H. tut alles, um seiner schwer dementen Frau eine bestmögliche Betreuung im Pflegeheim zu ermöglichen. Regeln, wie etwa Besuchszeiten, hat er deshalb immer wieder sehr großzügig ausgelegt. Bei angeblichen Fehlleistungen, die dort angeblich passieren, ist er gelegentlich laut geworden. Mitte 2022 hat er deshalb ein Hausverbot bekommen. Auf der anderen Seite könnte man die Geschichte von Pflegepersonal erzählen, das seit Corona verstärkt verbalen Aggressionen von Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner ausgesetzt ist, und sich das nicht mehr bieten lassen will. Im Studio diskutieren die Anwälte von Herrn H. und des Pflegeheimes wie man die Interessen der Angehörigen und die Interessen von Bediensteten im Pflegeheim sinnvoll unter einen Hut bringt.

Am Bild sind Herr und Frau H. beim Kaffeetrinken auf einer Terrasse. Sie halten sich dabei an der Hand und lächeln.
Privatfoto
Herr H. möchte so viel Zeit wie möglich mit seiner Frau verbringen.