Bürgeranwalt

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TEURES PFLEGEHEIM - Dürfen sechs Monate einen Angehörigen 30.000 Euro kosten, weil die Bewohnerin im falschen Bundesland gemeldet war?

Die 83-jährige Frau L. aus Wien ist pflegebedürftig geworden. Ihr Sohn wohnt im Burgenland und hat seine Mutter daher in einem Pflegeheim in seiner Nähe untergebracht. Doch das Burgenland übernimmt die Kosten dafür erst, wenn Bewohner mindestens 6 Monate lang ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Im konkreten Fall müsste der Sohn für die ersten 6 Monate rund 30.000 Euro selbst bezahlen. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert, dass es keine bundeseinheitliche Vereinbarung für die Kostenerstattung zwischen den Bundesländern gibt.

Am Bild ist Herr L. in seinem Wohnzimmer zu sehen. Er sitzt an seinem gläsernen Couchtisch und studiert die Unterlagen die sich bei der Suche nach einem Pflegeheim für seine Mutter angesammelt haben.
ORF / Gerd Fellner
Bürokratischen Barrieren zwischen den Bundesländern machen es Hrn. L. schwer ein nahes Pflegeheim für seine Mutter zu finden.

ZU WENIG PENSION - Warum wurde eine Nachzahlung bei der Berechnung nicht berücksichtigt?

So wie Walter S. ergeht es einigen Pensionistinnen und Pensionisten bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen in Österreich. Eine Nachzahlung von Beitragsrückständen bei Pensionsantritt führt nicht zwingend zur Neuberechnung bzw. Erhöhung der Pension. Volksanwalt Bernhard Achitz regt eine Gesetzesnovelle an. 

Herr S., ein Pensionist, sitzt zu Hause an seinem Esstisch und erklärt seine Situation.
ORF / Flora Drapal
Warum bekommt Herr S. trotz Nachzahlung der Beiträge nicht mehr Pension?

Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

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TEURER HUNDEBISS- Warum zahlt die Hundeversicherung den vom Gericht zugesprochenen Schadenersatz nicht?

Frau W. war mit Herrn R. verabredet und wurde dabei von dessen Hund stark in die Hand gebissen. Wegen bleibender Beeinträchtigungen hat ihr ein Gericht rund 30.000.- Euro Schadenersatz zugesprochen. Weil Herr R. aber nur ein geringes Einkommen hat, bekomme sie monatlich von ihm nur rund 45 Euro überwiesen, hat sie an Bürgeranwalt geschrieben: „Ich müsste 200 Jahre alt werden, um den vollen Schadenersatz zu bekommen“. Mit Versicherungsexperten und Konsumentenschützern diskutiert Peter Resetarits, warum die Hundeversicherung nicht gezahlt hat, und wie Frau W. doch ihren Schadenersatz bekommen könnte.

Am Bild ist ein Foto von einer verletzten Hand zu sehen, die mit großen Wundpflastern zugeklebt ist.
ORF / Josef Ettlinger
Frau W. leidet an den Folgen des Hundebisses.