Bürgeranwalt

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Kein Recht auf Schule – Warum müssen Jugendliche mit Behinderung die Schule oft unfreiwillig verlassen?

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung gibt es nach dem 10. Schuljahr oft keinen Platz mehr. Viele bräuchten für ihre Entwicklung aber noch ein oder zwei zusätzliche Schuljahre. Eine Bürgerinitiative setzt sich nun mit einer Petition dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf Schulbildung bis zur Volljährigkeit haben. Im Studio diskutiert Volksanwalt Walter Rosenkranz mit Martin Netzer, dem Generalsekretär des Bildungsministeriums, dem Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer und Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch.

Am Bild ist eine Gruppe Eltern mit Kindern, die mit Plakaten für ein Recht auf Bildung für Kinder mit Behinderung demonstrieren.
ORF / Josef Ettlinger
Eltern fordern ein Recht auf das 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung.

Weiter zu viel Lärm?

Wurde das Lärmproblem beim Gewerbepark Neulengbach endlich gelöst?

In Neulengbach in Niederösterreich klagen Anrainerinnen und Anrainer seit Jahren über angeblich unzumutbare Lärmbelästigung durch einen
benachbarten Baumarkt und einen Supermarkt. Was dort gemacht wird, würde gegen Auflagen der Gewerbebehörde verstoßen. Volksanwalt Walter Rosenkranz hat im April 2021 erstmals nachhaltige Verbesserungen für die Betroffenen gefordert. Gibt es die mittlerweile?

Am Bild ist ein Parkplatz einer Bau-und einer Supermarktkette. Ein großer LKW reversiert zwischen den parkenden Kund/innen
ORF / Lukas Grafleitner
Hat sich die Lärmbelastung für die Anrainer/innen gebessert.

Mit Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz
Photo Simonis
Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz

Dr. Walter Rosenkranz ist seit 1. Juli 2019 Volksanwalt. Auf Bundesebene ist er zuständig für das Polizei-, Fremden- und Asylrecht, die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Kindergärten, Schulen und Universitäten. Auf Landesebene prüft er Verkehrs- und Agrarangelegenheiten sowie Fragen zu Gemeindeabgaben.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Trauer-Schmerzengeld.

Wer hat wann einen Anspruch darauf?

Die 47jährige Frau K. aus St. Peter in der Au überlebte einen Verkehrsunfall, den ein zurechnungsunfähiger Autofahrer verursacht hat, mit schwersten Verletzungen. Ihr steht Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Lenkers zu. Für die seelischen Schmerzen, die er wegen der Sorge um die Frau erlitten hat, will nun aber auch ihr Mann einen fünfstelligen Betrag. Ein solches Trauerschmerzengeld gibt es derzeit aber nur für nahe Angehörige eines Menschen, der durch die Schuld eines anderen getötet wurde. Der Anwalt von Herrn K. will mit einer Klage „juristisches Neuland“ beschreiten. 

Am Bild ist ein Ehepaar, Herr und Frau K., das einen schweren Unfall überstanden hat. Frau K. hat noch immer an den Folgen zu leiden.
ORF/ Michael Leumüller
Frau K. leidet an den Folgen eines schweren Autounfalls.