Bürgeranwalt

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Lipödem. Warum zahlt die Krankenversicherung die Operation wegen einer Fettverteilungsstörung nicht?

Seit der Geburt ihres dritten Kindes leidet eine 44jährige AHS-Lehrerin aus Vorarlberg an einer Störung der Fettverteilung, die zu einer unkontrollierten Fettvermehrung vor allem an Beinen, Hüfte und Gesäß führt. Obwohl es die ärztliche Empfehlung für eine Fettabsaugung gab, weigerte sich die Krankenversicherung dafür zu bezahlen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Übernahme der Kosten von rund 6000 Euro.

Frau N. sitzt in ihrem zu Hause auf der Couch und erzählt von ihren Schmerzen an Armen und Beinen, die durch die Krankheit Lipödem entstanden sind.
ORF/ Daniel Andrei
Warum wurde Frau N. die Operation nicht genehmigt, die ihr helfen soll, arbeitsfähig zu bleiben?

Warum wird Intensivmedizinische Hauskrankenpflege nicht finanziert?  

Die 64jährige Josefa K. aus Lienz leidet an Muskeldystrophie. Seit über 10 Jahren muss die Pensionistin, deren größter Wunsch es ist, zu Hause betreut zu werden,  über ein Tracheostoma beatmet werden.  Die Familie, die sich bisher rund um die Uhr um sie gekümmert hat, ist jetzt an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt. Sie bemüht sich deshalb um eine kompetente Hauskrankenpflege, scheitert aber daran, dass die Bezahlung durch Land und Gesundheitskasse nicht sichergestellt werden kann.  Volksanwalt Bernhard Achitz fordert, unter Berufung auf höchstgerichtliche Entscheidungen, eine Finanzierung.  

Am Bild ist Frau K. die durch ein Tracheostom (Luftröhrenöffnung) beatmet werden muss. Sie möchte zu Hause gepflegt werden und bei ihren Angehörigen bleiben.
ORF / Robert Kogler
Gibt es endlich Intensivmedizinische Unterstützung für die Familie von Frau K.?

 Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

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Nur 150 Euro Schmerzengeld

 Ein Materialfehler bei der Produktion einer Verhütungsspirale hatte schwerwiegende Auswirkungen auf hunderte Frauen in Österreich. Dadurch konnte es zu sogenannten „Spontan- Brüchen“ der Seitenarme kommen. Die Folge waren medizinische Komplikationen. Den betroffenen Frauen steht Schadenersatz zu. Doch die Summen, die Gerichte derzeit in Österreich zusprechen, halten die Rechtsexperten vom Verbraucherschutzverein für völlig unzureichend.

Am Bild sind Verhütungsspiralen zu sehen, denen teilweise ein abgebrochener Seitenarm fehlt.
ORF / Marco Tondolo / Lukas Grafleitner
Brüchige Spiralen bereiten Frauen Schmerzen und Probleme bei der Entfernung.