Bürgeranwalt

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Kritik an der Rattenbekämpfung in Wien. Sind streng geschützte Tiere dadurch bedroht?

In Wien sind Liegenschaftseigentümer bei der Gefahr von „Rattenbefall“ zur Bekämpfung verpflichtet. Das wird oft mit Rattenköderboxen getan. Damit werden aber auch immer wieder streng geschützte Feldhamster getötet. Das ist wiederum, laut Wiener Naturschutzgesetz, verboten. Volksanwalt Bernhard Achitz ortet einen Widerspruch in den Regelungen und diskutiert mit Tierschützern und Schädlingsbekämpfern über sinnvolle Rattenbekämpfung.

Am Bild ist ein Feldhamster im Gras, zwischen dem Laub. Er wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk gesichtet.
ORF / Marco Tondolo
Die streng geschützten, putzigen Tierchen sind durch Rattenboxen gefährdet.

Nachgefragt: Teure Kurzzeitpflege

Nach einem Sturz benötigte die damals 81jährige Waltraud V. in Linz eine Kurzzeitpflege. Doch die Kosten dafür – immerhin 3.000 Euro pro Monat – wurden vom Land Oberösterreich, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, nicht übernommen. Die Volksanwaltschaft kritisierte, dass die Familie von Frau V. diese Kosten damals selbst tragen musste und forderte eine bessere finanzielle Unterstützung. Wie sieht die neue Regelung aus?   

Im Bild ist ein Rollator in der Wohnung einer alten Dame zu sehen.
ORF / Michael Schindlinger
Kurzzeitpflege nach einem Spitalsaufenthalt ist wichtig, um wieder in die Selbständigkeit zurück zu finden. Doch wer kommt für die Finanzierung auf?

Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Wertloses Erbe? Ein gutgemeintes Testament eines Wieners schafft große Probleme für Tochter und Enkelin.

Frau H. hat von ihrem Vater ein Haus in Wien mit 1000 qm Grund geerbt, das einen Marktwert von einer Million Euro haben dürfte. Sie kann das große Haus finanziell nicht erhalten und würde es gerne vermieten oder einen Teil verkaufen. Aber das erlaubt ihr das Pflegschaftsgericht nicht. Denn ihre behinderte Tochter ist im Testament als „Nacherbin“ eingesetzt und das Vermögen darf nicht angerührt werden, hat man ihr gesagt. Bürgeranwalt hat den renommierten Professor für Zivilrecht, Dr. Stephan Perner, um eine Analyse ersucht.

Frau H. steht vor ihrem Einfamilienhaus mit großem Garten.
ORF / Leo Potesil
Wegen des Testamentes hat Frau H. laufende Kosten und keine Möglichkeit das Haus zu verwerten.