Bürgeranwalt

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Warum soll eine Alleinerzieherin tausende Euro Familienbeihilfe zurückzahlen?

Frau M. aus Oberösterreich ist verzweifelt. Für ihren 20-jährigen Sohn wurde die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen.  2019 war bei ihm eine Autismus-Spektrumsstörung und ein Grad der Behinderung von 50% festgestellt worden. Doch beim Sachverständigengutachten im Juli dieses Jahres fehlte ein aktueller Fachbefund. Die Folge:  Frau M. soll mehr als 6000 Euro an das Finanzamt zurückzahlen. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die Arbeit des Gutachters.

Am Bild stehen Frau M. und ihre 16 und 20 Jahre alten Kinder auf einer Brücke.
ORF / Marco Tondolo
Muss Frau M. über 6000 Euro an erhöhter Familienbeihilfe zurück zahlen?

Nachgefragt:  Keine Totenbeschau während der Nachtstunden?

 Eine Nacht musste eine Familie in Salzburg mit einer Leiche auf der Couch in der Wohnung verbringen: Eine Bekannte der Familie war während eines Besuchs an einem Aortenriss vollkommen unerwartet verstorben. Da am selben Abend keine Totenbeschau durch den Amtsarzt mehr durchgeführt werden konnte, musste die Leiche auf einer Couch in der Wohnung verbleiben. Nach Kritik der Volksanwaltschaft am Salzburger Leichen und Bestattungsgesetz, das so etwas ermöglicht hatte, gibt es eine Gesetzesänderung.   

Am Bild ist eine Terrasse. Neben einem Porzellanengerl zündet Frau S. eine Grabkerze zum Gedenken an ihre Bekannte an, die auf der Terrasse verstorbenen ist.
ORF
Hat sich in Salzburg in Sachen Totenbeschau etwas geändert?

 Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Strompreisbremse: Warum werden Mieter/innen ausgeschlossen, wenn sie an einem gemeinsamen Stromzähler hängen?

Am 1. Dezember tritt die Strompreisbremse in Kraft. Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh, das sind laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen, jährlichen Stromverbrauchs, ist der Energiepreis in österreichischen Haushalten auf maximal 10 ct/kWh netto gedeckelt. Doch was passiert mit all jenen, die in Seniorenheimen, Studentenheimen oder Wohnheimen für temporäres Wohnen leben? Dort gibt es zumeist nur einen Zähler für alle. Damit zählen sie als ein Haushalt und profitieren nur ein Mal von der Deckelung. Wurde auf diese eher einkommensschwache Bevölkerungsgruppe vergessen?

Am Bild ist eine junge Frau, die in ihrer Küche Kaffee kocht.
ORF / Gerald Gottlieb
Wo nur ein Stromzähler für ein Wohnheim vorhanden ist, bekommen Mieter/innen wie Frau S. keine Strompreisbremse.