Am Bild ist die Ortstafel von Hundsheim zu sehen.
ORF / Gerd Fellner
Hundezucht in Hundsheim
Erste Sendung nach der Sommerpause:

Bürgeranwalt

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Bürgeranwalt mit neuer Volksanwältin Gaby Schwarz

Bürgeranwalt startet nach der Sommerpause mit der Premiere der neuen Volksanwältin Gaby Schwarz. Sie tritt die Nachfolge von Werner Amon an, der Anfang Juli in die steirische Landesregierung gewechselt ist. Schwarz war knapp fünf Jahre lang ÖVP Abgeordnete im Nationalrat. Vor ihrer Karriere als Politikerin war sie 37 Jahre lang als Journalistin und Moderatorin im ORF-Landesstudio Burgenland tätig.

Volksanwältin Gaby Schwarz
© Volksanwaltschaft / Photo Simonis
Volksanwältin Gaby Schwarz

Hundezucht in Hundsheim – Ist das im Wohngebiet ortsüblich?

Auf einem Grundstück, das als Bauland/Wohngebiet gewidmet ist, züchtet Herr L. aus Hundsheim seit Jahren Hunde. Zehn oder mehr Hunde der Rasse Labrador, sind dort untergebracht. Sein Nachbar klagt seit Jahren über eine angeblich unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigung durch die Nachbarhunde. Ist eine Hundezucht im Wohngebiet zulässig? Im Studio diskutieren Volksanwältin Gaby Schwarz, der Bürgermeister der Gemeinde Hundsheim und die Nachbarn über mögliche Lösungen.

Am Bild ist eine Gruppe von cirka 9 Labradorhunden in ihrem großen Zwinger.
ORF/ Gerd Fellner
Wieviele Hunde darf man im Wohngebiet halten?

Delle nach Baumschnitt – wer zahlt?

Andreas A. aus Wien hatte sein Auto ordnungsgemäß, unter einem Baum eingeparkt. Der wurde jedoch wenige Stunden danach vom Wiener Stadtgartenamt, der MA 42, beschnitten. Ein Ast habe dabei eine Delle an seinem Auto verursacht, sagt Herr A. Die Mitarbeiter der MA 42, die die Baumschnittarbeiten durchführten, behaupten allerdings das Gegenteil. Da die Versicherung der MA 42 den Schaden nicht bezahlen wollte, wandte sich Herr A. an die Volksanwaltschaft.

Herr A. betrachtet die Motorhaube von seinem Auto. Es steht vor einem Baum geparkt.
ORF/ Lukas Grafleitner
Nach einem Baumschnitt bemerkte Herr A. eine Delle am Auto

Knochenbruch nicht erkannt

Die Pensionistin Eva W. verletzte sich bei einem Sturz vor 3 Jahren am Knie. Ein praktischer Arzt verschrieb ihr eine Salbe, ein Röntgen hielt er nicht für nötig.  Erst sechs Wochen später wurde bei Frau W. ein Schienbeinkopfbruch diagnostiziert. Inzwischen war der Bruch allerdings wieder zusammengewachsen und eine komplexe Operation wurde notwendig. Die Schiedsstelle der Ärztekammer NÖ bestätigte das Fehlverhalten des Arztes.  Doch die Haftpflichtversicherung des Arztes ist nicht bereit dies anzuerkennen.

Am Bild ist ein Knieröntgen von Frau W. zu sehen. Ein Bruch ist darauf markiert.
ORF/ Marco Tondolo
Erst nach sechs Wochen wurde am Röntgen ein Bruch festgestellt.