Bürgeranwalt

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Kostenfrage Heimtherapie

Regelmäßig berichtet „Bürgeranwalt“ über kranke Menschen, die wegen lebensnotwendiger Therapien jede Woche stundenlang ins Krankenhaus müssen. Und das, obwohl sie diese Behandlungen auch zu Hause bekommen könnten. Auch beim 8-jährigen Finn H. wurde die Finanzierung der Behandlung zu Hause von den zuständigen Krankenversicherungen abgelehnt. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert den Chefarzt der Österreichischen Gesundheitskasse, Dr. Andreas Krauter, auf, endlich für alle Patienten eine bundeseinheitliche Lösung zu erarbeiten.

Ein Bub sitzt am Schreibtisch in seinem Kinderzimmer und macht Hausaufgaben.
ORF / Stefan Pfleger
Kann Finn seine wöchentliche Therapie zu Hause bekommen?

Nachgefragt: Bekommt eine Frau mit Demenz nun doch eine höhere Pflegegeld-Stufe?

Besonders viele Beschwerden in der Volksanwaltschaft drehen sich um das Thema Pflegegeld: Um angeblich zu niedrige, falsche Einstufungen wegen mangelhafter Gutachten. Anhand des Falles einer dementen Frau aus dem Mühlviertel, Frau Elisabeth P. diskutierte Volksanwalt Achitz das Thema Ende April mit Mag. Bernd Pokorny, dem Chef der Rechtsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt. Jetzt gibt es für Frau P. eine höhere Pflegestufe.

Zwei grauhaarige Damen sitzen beim Tisch. Frau L. ist Demenztrainerin und übt mit Frau P.
ORF / Roman Hörndl
Wir haben nachgefragt - welche Pflegestufe bekommt Frau P.?

Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Teure „Besitzstörung“ mit PKW

Nach wie vor häufen sich Beschwerden von Autofahrern aus ganz Österreich, die ihr Auto auf einem Platz abgestellt haben, von dem sie überzeugt waren, dass sie das dort dürfen - und dann eine Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes bekommen haben. Wegen Besitzstörung sollen sie 300, 400 oder mehr Euro zahlen. Von „Abzocke und Falle“ ist dann oft die Rede. Sind die Forderungen unverhältnismäßig hoch? Muss man bezahlen? Was plant der Gesetzgeber in dieser Sache?
Antworten dazu geben Dr. Johannes Stabentheiner vom Justizministerium und der Chefjurist des ÖAMTC, Mag. Martin Hoffer im Studio.

Eine Dame steht in ihrem Modegeschäft und erzählt von ihrem Ärger.
ORF
Für einen kurzen Stopp bei eínem Gasthaus, um zu sehen, ob es geöffnet hätte, soll Frau P. 280 Euro bezahlen.