Bürgeranwalt
In dieser Ausgabe von Bürgeranwalt thematisiert die Redaktion auf Anregung von Volksanwalt Werner Amon zwei Themen, zu denen es besonders viele Beschwerden gibt. „Lärmbelästigung durch Sportanlagen“ und „Missstände auf Bahnhöfen“. Pars pro toto wird jeweils ein konkreter Fall dazu abgehandelt.
Wie viel Lärm müssen Anrainer einer Sportanlage in Oberndorf aushalten?
Seit Mai dieses Jahres gibt es in der Stadtgemeinde Oberndorf bei Salzburg eine neue multifunktionale Sportanlage. Die unmittelbaren Anrainer fühlen sich von der Gemeinde im Stich gelassen. Denn der unzumutbare Lärm bis in die späten Nachtstunden würde einfach hingenommen. Wenn Anrainer nächtliche Sportstättenbenutzer um Ruhe bitten, würden sie mit körperlichen Attacken bedroht. Der Kritik stellt sich der Bürgermeister von Oberndorf.
Ein dauernd versperrter Warteraum in Wiener Neudorf verärgert die Fahrgäste der Badner Bahn.
Der Warteraum sei immer wieder verwüstet worden und ein Umschlagplatz für Dealer gewesen, rechtfertigen die Wiener Lokalbahnen die Schließung. Die Fahrgäste sind empört, weil es seit mehr als 2 Jahren keine überdachte Wartemöglichkeit mehr gibt. Mit dem Bürgermeister von Wiener Neudorf diskutiert VA Amon.
Volksanwalt Walter Amon, MBA
Er betreut als Generalsekretär des „International Ombudsman Institute“ (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsmann-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist er für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Amon die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
Kontakt zur Volksanwaltschaft
Eine Sprachreise in die USA ist unter dramatischen Umständen zu Ende gegangen. Gibt es Schadenersatz?
Ein Semester lang sollte eine 16-jährige Niederösterreicherin bei einer Gastfamilie leben und in Arizona die Schule besuchen. Den Aufenthalt buchten die Eltern um knapp 13000 Euro bei einem renommierten Sprachreiseveranstalter. Doch die Gastfamilie sei nicht in der Lage gewesen ihre Tochter zu versorgen, kritisieren die Eltern. Zuletzt wurde das Mädchen in eine psychiatrische Klinik gebracht. Nun klagt ihre Familie die Veranstalter auf 25.000 Euro Schadenersatz.