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Geldforderung wegen Facebook-Posting  

 Ein Landwirt aus Niederösterreich hat ein als kostenlos beworbenes Weihnachtsfoto aus dem Internet auf der Facebookseite seines Biohofes hochgeladen. Einige Monate später wurde er von einem Brief des Anwalts eines Fotografen überrascht, in dem über 2000 Euro Schadenersatz wegen angeblich unerlaubter Verwendung gefordert werden. Im Internet gibt es zahlreiche Beschwerden über ähnliche Fälle, bei denen der Fotograf aus Wien Geld fordert. Im Studio diskutieren der Landwirt, sein Anwalt und der Anwalt des Fotografen.

Der junge Bauer Christoph E. sitzt mit dem Laptop beim Esstisch. Er hat nach Bildern für einen Weihnachtsgruß gesucht.
ORF / Tom Gerhartl
Herr E. hat nach kostenfreien Bildern für einen Weihnachtsgruß gesucht. Jetzt soll er dafür über 2000 Euro bezahlen.

Der Campingplatz als unmittelbarer Nachbar. 

In Schladming bietet ein Hotelbesitzer für seine Gäste auch Stellplätze für Campingwägen an. Sehr zum Ärger der Nachbarin in einem Mehrparteienhaus. Sie berichtet von einer unzumutbaren Lärm- und Geruchsbelästigung gleich unterhalb ihres Balkons. Ist ein Campingplatz im reinen Wohngebiet überhaupt erlaubt? Volksanwalt Amon hat den Fall rechtlich geprüft.

Frau E. schaut von ihrem Balkon auf einen Campingplatz.
ORF/ Klaus Ibitz
In der Hochsaison stehen auf der Wiese Wohnmobile und Wohnwägen dicht nebeneinander. Eine unangenehme Lärm- und Geruchsbelastung, meint Frau E.

Lohn statt Taschengeld

Menschen mit Behinderung, die in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte arbeiten, haben keinen eigenen kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Anspruch und bekommen keinen Lohn, sondern nur ein kleines Taschengeld. Die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind in Österreich unbefriedigend, kritisiert die Volksanwaltschaft und fordert eine entsprechende gesetzliche Änderung.  

Paul W. arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
ORF / Gabi Hanke
Seit vielen Jahren fordern Menschen mit Behinderung - Lohn statt Taschengeld. Hat sich die Situation verbessert?

Volksanwalt Werner Amon, MBA

Volksanwalt Werner Amon.
Photo Simonis
Volksanwalt Werner Amon, MBA

Er betreut als Generalsekretär des „International Ombudsman Institute“ (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsmann-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist er für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Amon die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft