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Volksanwalt Werner Amon beschäftigt sich mit zwei Beschwerdefällen.


Komplizierte Wassergebühren. Hat eine Gemeinde um 1000 Euro zu viel verrechnet?

Ein Gastwirt aus Trattenbach in Niederösterreich, der über eine private Wasserversorgung verfügt, wurde von der Gemeinde nach einem Defekt dieser Anlage provisorisch mit Trinkwasser versorgt. Hat die Gemeinde bei der Endabrechnung um 1000 Euro zu viel verlangt? Volksanwalt Amon stellt sich an die Seite des Gastwirts und setzt sich für eine Rückzahlung ein.

Ein Ausschnitt einer Wasserrechnung von 1698 Euro.
ORF/Lukas Grafleitner
Wurde Herrn Günther S. zuviel für die Wasserversorgung verrechnet?

Wir haben nachgefragt zum Thema: Joggen am Zentralfriedhof?

Diese Frage hat schon vor zwei Jahren in unserer Sendung für Diskussionen gesorgt. Während Sportler/innen begeistert sind, monieren andere Friedhofsbesucher/innen, dass sie sich in ihrer Trauer gestört fühlen. Volksanwältin Gertrude Brinek argumentierte die  Nutzung als Laufstrecke sei nicht mit der Widmung des Grundstücks als Friedhof vereinbar. Volksanwalt Werner Amon hat überprüft, was sich verändert hat.

Ein Mann und eine junge Frau beim Joggen am jüdischen Friedhof
ORF/Hannes Drapal
Ist das joggen am alten jüdischen Friedhof in Wien noch immer erlaubt?

MIT VOLKSANWALT WERNER AMON, MBA

Volksanwalt Werner Amon, MBA
Photo Simonis
Volksanwalt Werner Amon, MBA

Er betreut als Generalsekretär des „International Ombudsman Institute“ (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsmann-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist er für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Amon die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft.

Nach Hüft-OP auf Geh-Hilfe angewiesen

 Robert K. hat sich 2018 ein künstliches Hüftgelenk einsetzen lassen. Nach der Operation mussten bei dem 58-jährigen mehrere Nachbehandlungen durchgeführt werden. Mittlerweile sind Teile des Nervensystems bereits geschädigt worden, attestiert ein Privatgutachten. Die Mobilität des Patienten sei nun unwiederbringlich massiv eingeschränkt. Stimmt nicht, widerspricht das Landesklinikum: Alle operativen Eingriffe wären „lege artis“, also nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst durchgeführt worden. Muss die Sache ausprozessiert werden?   

Herr K. und seine Tochter gehen spazieren. Er muss eine Krücke benützen.
ORF/Chris Ecker
Hätte man die Folgeschäden bei der Nachbehandlung von Hrn. K. verhindern können?