Am Schauplatz Gericht

Schlechte Geschäfte

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In dieser Folge von „Am Schauplatz Gericht“ berichtet die Redaktion von Rechtsgeschäften, bei denen in erstaunlicher Art und Weise etwas schiefgegangen ist. Die Betroffenen stehen vor einem juristischen Scherbenhaufen und versuchen, zu retten, was zu retten ist.

Herr K. in seinem Garten mit Baustelle.
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Herr K. in seinem Garten mit Baustelle.

Nach Scheidung und schwerer Krankheit wollte Herr K. aus der Steiermark noch einmal neu durchstarten und sich mit dem Kauf eines Eigenheims mit Garten einen Lebenstraum erfüllen. Doch das renovierungsbedürftige Haus entpuppte sich bald als Albtraum. Denn die Verkäuferin der Liegenschaft soll zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung nicht mehr geschäftsfähig gewesen, also die Tragweite des Verkaufs ihres Haues wegen fortschreitender Demenz nicht mehr verstanden haben. Das behauptet zumindest ihr vom Gericht bestellter Erwachsenenvertreter. Er hat Herrn K. auf Rückabwicklung des Verkaufs geklagt.  Der ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. Er lebt nun in einem Haus, das ihm zwar nicht gehört, für das er aber bereits bezahlt hat.

Anwalt mit Frau G.
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Ein Arzt hat Frau G. (hier mit Anwalt) verklagt.

Frau G. wurde wegen eines Unfalls von ihrer Versicherung zu einem Arzt geschickt. Der war angeblich unfreundlich zu ihr und hätte, als sie halbnackt vor ihm stand, unpassende Bemerkungen gemacht und an ihrem Höschen gezupft. Noch dazu nahm er die Untersuchung auf Video auf, ihre Einwilligung hätte er davor aber nicht eingeholt. Sie beschwerte sich bei ihrem Versicherungsvertreter und der leitete den Fall an die Versicherung weiter. Auf einmal bekam Frau G. eine Klage auf 11.155 Euro Schadenersatz. Der Arzt fühlte sich in seiner Ehre gekränkt. Er würde jetzt keine Aufträge mehr für Gutachten bekommen und wolle den Verdienstentgang von ihr ersetzt bekommen. Frau G. sagt, dass es doch möglich sein müsse, an einem Arzt Kritik zu üben, ohne gleich verklagt zu werden.