Am Schauplatz Gericht

Wenn der Abstand fehlt

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In dieser Folge von „Am Schauplatz Gericht“ geht es um fehlenden Mindestabstand. Diesen Begriff kennt man aus dem Baurecht, zum Beispiel wenn Gebäude zu nah nebeneinanderstehen. In den drei Beiträgen dieser Sendung werden aber auch Menschen vorgestellt, die das richtige Verhältnis zwischen Nähe und Distanz nicht gefunden haben.

Herr U. und seine Frau zeigen Fotos über angebliche Schikanen seitens der Eltern.
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Herr U. und seine Frau zeigen Fotos über angebliche Schikanen seitens der Eltern.



Die Eltern von Herrn U. wollten ihren Sohn in ihrer Nähe wissen. Er ist in das benachbarte Haus der Mutter eingezogen, hat für viel Geld renoviert und sagt, dass ausgemacht gewesen wäre, dass er dieses Haus überschrieben bekommt. Als Herr U. dann aber eine Frau heiratete, die die Eltern nicht mögen, war alles anders. Die Mutter versucht ihn mit einer Räumungsklage aus dem Haus zu bekommen und die wechselseitigen Aggressionen entladen sich in Attacken an der Grundgrenze.  

Herr G. auf seinem Balkon
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Herr G. auf seinem Balkon


Auch im nächsten Fall stehen zwei Gebäude von Verwandten offensichtlich zu nah beisammen. In Aldrans, einem kleinen Ort in unmittelbarer Nähe von Innsbruck, befindet sich gleich neben der Ortskirche ein ziemlich großer Stall. Ein Anrainer, Daniel G., klagt über nächtlichen Lärm und Gestank durch die 200 Kühe. Eigentümer des Stalls ist sein Cousin Franz G. Der Zwist über die Immissionen mitten im Ortszentrum wird mittlerweile bei Gericht ausgetragen. 

Gelbes Haus in der Gemeinde Ostriach am Ossiachersee.
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Das Haus in der Gemeinde Ostriach am Ossiachersee.

Im dritten Fall geht es um ein Mehrparteienhaus am Ossiacher See. Die Pensionisten Herr und Frau J. haben sich einen Traum erfüllt und eine kleine Wohnung mit exklusivem Seezugang gekauft. Aber dann ist der Mann, der das Haus gebaut und ihnen die Wohnung verkauft hat, gestorben. Sein Sohn hat geerbt, ist dadurch zum Mehrheitseigentümer im Haus geworden und hat entdeckt, dass das Haus von seinem Vater leider ganz anders als bewilligt gebaut worden ist. Die Wohnung der Familie J. dürfe, so wie sie dasteht, rechtlich gar nicht existieren.  Müssen die Pensionisten jetzt ausziehen?