
Bürgeranwalt
Warum hat die PVA die Finanzierung einer Prothese verweigert?
Michael G. beantragte vor einem Jahr eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion bei der Pensionsversicherungsanstalt. Im Sommer absolvierte er eine zweiwöchige Prothesen-Austestung im Rehabilitationszentrum Bad Häring, die erfolgreich verlief. Dennoch wurde der Antrag im Dezember überraschend abgelehnt. Herr G. ist bei einer Handelsfirma tätig und benötigt die Prothese auch zur Ausübung seines Berufs, etwa zur Bedienung von Computertasten, beim Umblättern von Prospekten oder bei Produktpräsentationen. Über diese Entscheidung möchte Volksanwalt Bernhard Achitz öffentlich diskutieren und ersucht die PVA um neuerliche Prüfung.

Rasche Lösung im Fall Andreas H.
Andreas H. drohte durch alle sozialen Netze zu rutschen. Er bekam kein Arbeitslosengeld, weil seine Kündigung erst nach eineinhalbjähriger Prüfung vom Bundessozialamt für rechtswirksam erklärt wurde, da er eigentlich wegen einer Behinderung Kündigungsschutz genoss. Er sollte das in der Zwischenzeit bezogene Gehalt zurückzahlen und musste Heilbehandlungen selbst zahlen mangels Versicherungsschutzes. Das AMS hat nach Intervention der Volksanwaltschaft die Sache erneut geprüft. Gibt es eine Lösung für Herrn H.?

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.
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Sterbeverfügung: erlaubt, aber unmöglich?
Eine 90jährige Frau aus Wien hat sich an den Bürgeranwalt gewendet, weil ihr gesundheitlicher Zustand so unerträglich ist, dass sie eine Sterbeverfügung errichten möchte. Doch das wird ihr schwer gemacht: Nicht nur die Angehörigen, auch die Ärzte und Ärztinnen in ihrem Umfeld wollten sie nicht unterstützen und auch in manchen Pflegeheimen wird Betroffenen die Hilfe verweigert.
Woran fehlt es noch bei der Umsetzung des Gesetzes, das „Assistierten Suizid“ seit 01.01.2022 straffrei stellt? Wer ist verantwortlich dafür und was müsste sich ändern?