Fingerzeig auf Bildschirm mit Modell des Gerätes.
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Die Idee hinter dem Geschäftsmodell klingt verlockend: Durch die Stimulation mit Strom können Menschen ohne Anstrengung im Liegen abnehmen.

Am Schauplatz Gericht

Falsche Versprechen?

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Falsche Versprechen? – Kann man wirklich im Liegen abnehmen?

Eine „Revolution der Beautybranche“, so bewirbt der österreichische Unternehmer Chris Steiner sein Geschäftsmodell „Abnehmen im Liegen“. Die Idee dahinter klingt verlockend: Durch die Stimulation mit Strom können Menschen ohne Anstrengung im Liegen abnehmen. Wer das Konzept als Betreiber kauft, könne damit schnell reich werden. Kann das wirklich funktionieren? Ein ehemaliger Vertriebspartner hält „Abnehmen im Liegen“ für ein leeres Versprechen. Er hat sein gesamtes Vermögen mit der Geschäftsidee verloren und auf Rückzahlung seiner Investitionen geklagt, weil er vom erfolgreichen Online-Unternehmer in die Irre geführt worden sei.

Mann sitzt vor Computerbildschirm und schaut Video von Unternehmer Chris Steiner
ORF
Das Geschäftsmodell „Abnehmen im Liegen“ stellte sich für den ehemaligen Vertriebspartner als finanzielle Katastrophe heraus.


Ein verhängnisvoller Hausverkauf

Frau M. hatte 2019 beschlossen, ihr 400 Quadratmeter-Haus in zentraler Grünlage in Graz/Umgebung zu verkaufen und in die Stadt zu ziehen. Sie fand eine nette Familie mit Kindern samt Oma, die ihr dafür 1,1 Millionen Euro bezahlte. Im Vertrag standen drei Käufer: Herr und Frau D. und die Mutter von Frau D., Die unterschrieb später, Frau M. hatte sie nie persönlich kennengelernt. Zwei Jahre danach erhielt Frau M. eine Klage auf Rückabwicklung. Die Mutter wäre aufgrund von Depressionen zur Zeit der Unterschrift nicht geschäftsfähig gewesen. Frau M. soll jetzt den ganzen Kaufpreis zurückzahlen. An sich bekäme sie dann ihr Haus zurück, aber die Immobilie ist inzwischen im Grundbuch schwer belastet. Frau M., die eigentlich nichts falsch gemacht hat, steht vor einem finanziellen Trümmerhaufen.

Ein Mann und eine Frau stehen im Wartebereich eines Gerichtssaals.
ORF
Wird die Rückabwicklung des Hausverkaufs zum finanziellen Desaster für Frau M.?


Wohntraum am Wörthersee: Die Idylle bröckelt

An heißen Juli-Tagen klingt es wie ein Traum: Eine Wohnung, ein paar hundert Meter vom Wörthersee entfernt mit unverbautem Panoramablick. Das versprach ab 2018 ein Bauprojekt, das unter dem klingenden Namen „Panorama-Perle“ um Kaufinteressenten für 22 hochpreisige Eigentumswohnungen warb. Ganz so traumhaft war die Realität dann aber nicht. Nach starken Regenfällen kommt es zu Wassereintritten in den Kellerräumen, der Tiefgarage und den Gängen. Bei Gericht wollen die Wohnungseigentümer nun das Recht auf Gewährleistung durchsetzen.

Luftbild der zweistöckigen Wohnanlage Panorama-Perle am Wörthersee.
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Wasserschäden infolge von Baumängeln machen den Bewohnerinnen und Bewohnern der "Panorama-Perle" das Leben schwer.


Nachgefragt: Mord beim Haftausgang

Wie der Täter einst vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen wurde…
Ein 66-jähriger Häftling erschießt während eines Haftausgangs seinen Nebenbuhler – eine Frau überlebt schwer verletzt. Der mutmaßliche Mörder Josef P. ist kein Unbekannter: Bereits im Jahr 2000 stand er wegen versuchten Mordes vor Gericht, nachdem seine damalige Partnerin aus dem Fenster stürzte. Er wurde freigesprochen – nun steht er erneut unter Mordverdacht. Eine Geschichte mit tragischer Vorgeschichte.

Zwei Männer sitzen sich gegenüber an einem Schreibtisch, Strafakte liegt dazwischen.
ORF/Archivbilder
Bereits vor 25 Jahren drohte Josef P., dem mutmaßlichen Mörder von Traiskirchen, eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes.