Ein Luftbild der Anlage des Kleingartenvereins ist zu sehen
ORF / Gerald Gottlieb

Bürgeranwalt

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Lärmbelästigung in Kleingartensiedlung


Die Bewohner der Kleingartensiedlung „Sonnenschein“ im zweiten Wiener Gemeindebezirk leiden zunehmend unter dem Verkehrslärm der Süd-Ost-Tangente. Angeblich – so die Anrainer – soll in den letzten Jahren der Lärm sukzessive zugenommen haben. So sehr, dass man teilweise im Garten sein eigenes Wort nicht verstehe, beklagen sie. Hilfesuchend haben die Bewohner sich sowohl an die ASFINAG als auch an das Verkehrsministerium gewandt. Allerdings mit wenig Erfolg. Angeblich sollen in den nächsten sechs Jahren die Lärmschutzwände erhöht werden – das dauert den Anrainern jedoch zu lange. Sie haben sich daher an die Volksanwaltschaft gewandt und um Unterstützung gebeten.

Zu sehen ist der Eingang des Kleingartenvereins Sonnenschein
ORF / Gerald Gottlieb

Dr. Christoph Luisser

Dr. Christoph Luisser
Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Dr. Christoph Luisser

Auf Bundesebene fallen das Polizei-, Fremden- und Asylwesen sowie die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft in seinen Zuständigkeitsbereich. Ebenso ist er für den Natur- und Umweltschutz, das Gewerberecht, Betriebsanlagen sowie für Kindergärten, Schulen und Universitäten verantwortlich. Auf Landesebene befasst er sich mit Themen des Verkehrs und der Landwirtschaft sowie mit Angelegenheiten rund um Gemeindeabgaben.

 Kontakt zur Volksanwaltschaft

Kein Zugriff auf mündelsicheres Geld


Der heute 10-jährigen Lea ist wegen medizinischer Fehler bei und nach ihrer Geburt Schmerzengeld zugesprochen worden. Außerdem muss das Krankenhaus für alle medizinischen und pflegerischen Kosten aufkommen. Die 230.000 Euro Schmerzengeld wurden auf Anordnung des Gerichts mündelsicher veranlagt. Mündelsicher, das bedeutet, dass das Geld möglichst sicher verwaltet werden muss, deshalb liegt es auf einem Sparbuch. Leas Eltern würden das Geld gern in das gemeinsame Haus investieren, das man aufgrund Leas Behinderung gekauft hat, weil es rollstuhlgerecht ist. Doch das Pflegschaftsgericht war damit bisher nicht einverstanden. Und weil Leas Geld nicht wie erwartet in den Kredit fließen konnte, hat sich die Rückzahlung für die Eltern um 1000 Euro erhöht. Diese fragen sich nun wofür das Schmerzengeld überhaupt ausgegeben werden darf.

Das Sparbuch mit dem mündelsicheren Guthaben ist zu sehen
ORF / Flora Drapal