Bürgeranwalt

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Verkäuferin soll statt Käufer zahlen

Frau P. hat im Zuge einer Baulandmobilisierungsmaßnahme der Gemeinde Hartberg im Jahr 2007 zugestimmt, eine Investitionsabgabe zu bezahlen, falls das Grundstück nicht innerhalb von drei Jahren nach der Umwidmung in Bauland bebaut wird. Im Jahr 2013 hat sie das Grundstück verkauft, bebaut wurde es bis heute nicht. Die Gemeinde fordert nun von Frau P. die jährliche Abgabe, obwohl sie keinen Einfluss mehr darauf hat, ob auf dem Grund gebaut wird. Die Volksanwaltschaft hält die Vorgehensweise der Gemeinde aus mehreren Gründen für unrechtmäßig. Muss Frau P. wirklich bezahlen? Im Studio: Volksanwältin Gaby Schwarz

An einem Tisch sitzt die über 80 Jahre alte Frau P.  sie sieht sich ihre Unterlagen an. Im Vordergrund steht ihr Rollator.
ORF/ Gerd Fellner
Warum muss Frau P. Abgaben für einen Grund bezahlen, der ihr nicht mehr gehört?

Nachgefragt: Kritik an Raumordnung

2018 berichtete „Bürgeranwalt“, dass im Hausruckviertel ein Unternehmer sukzessive seinen Betrieb vergrößert habe, aber viele Zubauten nicht bewilligt waren und nicht dem Flächenwidmungsplan entsprochen haben. Die Volksanwaltschaft kritisierte die gesetzwidrige Bebauung. Inzwischen wurde eine Änderung des Flächenwidmungsplanes in Großkrottendorf beschlossen. Wurden die Bauten dadurch alle rechtskonform gemacht? Die Aufsichtsbehörde, das Land Oberösterreich, und die Volksanwaltschaft sagen nein. Wird das etwas bewirken?

Auf dem Luftbild ist ein Vierkant-Hof mit angebauten Gebäuden und mehreren Bauten am Gelände zu erkennen.
ORF / Gabi Hanke
Ohne Umwidmung ins Grünland bauen - was wurde unternommen?

Streit um Unfallauto

Im Sommer letzten Jahres war Herr Ing. G. unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Unfalllenker stammte aus Schweden, die Uniqa-Versicherung hat für ihn den Unfall abgewickelt. Nach zwei Begutachtungen wurde der 11 Monate alte BMW von Herrn Ing. G. als Totalschaden eingestuft. Das Wrack wurde im Internet versteigert. Herr Ing. G. hat daraufhin 60.000 Euro von der Versicherung angeboten bekommen. Ein neues, gleiches Fahrzeug kostet jedoch 75.000 Euro. Herr Ing. G. hat sich an die Bürgeranwaltsredaktion gewandt, weil er nicht einsieht, dass er unverschuldet 15.000 Euro für ein neues Fahrzeug drauflegen soll.

Am Bild ist eine dunkle Limousine der Marke BMW zu sehen nach einem Unfall. Es sind Beschädigungen an der Stossstange und der rechten Vorderseite zu erkennen.
Privataufnahme
Zu wenig Entschädigung für einen Unfall?

Volksanwältin Gaby Schwarz

Volksanwältin Gaby Schwarz
Photo Simonis
Volksanwältin Gaby Schwarz

Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Nachgefragt: Hautarzt klagt Google

Wer sich von einem Internetriesen wie Google schlecht behandelt fühlt, braucht einen langen Atem, um zu seinem Recht zu kommen. In diesem Fall geht es um einen Hautarzt, der sich durch eine anonyme Bewertung diskreditiert und beleidigt fühlt. Da Google den Kommentar trotz wiederholter Aufforderung nicht löscht, geht der Arzt vor Gericht. In erster Instanz hat er das Verfahren am Landesgericht in Eisenstadt verloren. Doch er hat nicht aufgegeben und ist in die Berufung gegangen. Wir haben nachgefragt, wie der Prozess ausgegangen ist.

Am Bild ist ein Handy zu sehen. Am Bildschirm ist eine Googleseite mit den Rezessionen von Dr. Helmut Eichberger zu erkennen.
ORF / Jürgen Wimmer
Beleidigende Bewertung. Hatte die Klage eines Arztes gegen Google Erfolg?