Bürgeranwalt
Keine Intensivpflege daheim - warum wird stattdessen ein teurerer Pflegeplatz bezahlt?
Günter S. hat 2010 einen schweren Schiunfall erlitten und sich dabei das Rückenmark verletzt. Eine inkomplette Querschnittlähmung war die Folge und seitdem wird er durch eine 24-Stunden Intensivpflege zu Hause betreut. Doch laut eines vom Land Salzburg 2023 in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens wäre diese Intensivbetreuung nicht mehr erforderlich. Der Betroffene und seine Familie bestreiten das. Wolfgang A. erlitt Ende Februar 2024 einen schweren Radunfall, ist seitdem querschnittgelähmt und beatmungspflichtig, daher ist eine 24-Stunden Intensivpflege erforderlich. Der Versicherungsträger sieht die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung vor, Herr A. möchte aber zu Hause in Oberalm in Salzburg gepflegt werden. Die Familien der beiden Männer haben sich die Volksanwaltschaft gewandt, und Bernhard Achitz möchte diese beiden Fälle öffentlich diskutieren.

Rückstau bei Fluguntersuchungen
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes ist in Österreich für die Untersuchung von Flugunfällen zuständig. Ihre Berichte sind auch für Gerichte wichtig, um etwa über Schadenersatzklagen zu entscheiden. In den letzten Jahrzehnten hat sich in der Behörde aber ein immenser Rückstau an unbearbeiteten Fällen gebildet - mit der Folge, dass Betroffene teilweise über 10 Jahre auf einen Bericht warten müssen. Volksanwalt Bernhard Achitz ortete einen Missstand und die Behördenleiterin versprach, diesen zu beseitigen. Wurden die offenen Fälle mittlerweile abgearbeitet?

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.
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Gebrochener Ski
Frau S. hat sich kurz vor den Semesterferien im Februar letzten Jahres einen neuen Atomic Ski gekauft. Bereits bei der dritten Abfahrt in Vorarlberg stürzt die Juristin und verletzt sich schwer. Der neue Ski ist oberhalb der Skibindung komplett durchgebrochen. Die Frau nimmt mit Atomic Kontakt auf, doch diese lehnen jegliche Verantwortung für die Sturz ab. Frau S. bringt daraufhin eine Produkthaftungsklage gegen Atomic ein. Doch ein Gutachter kommt zu dem Schluss, die Fahrweise der 52jährigen sei schuld an dem Ski Bruch. Das will diese sich so nicht gefallen lassen und will nun in der nächsten Instanz weiter um ihr Recht kämpfen.
