Bürgeranwalt
Umstrittene Umwidmung
Herr H. war erstaunt, als er durch Zufall erfuhr, dass auf seinem Grundstück in Wilfersdorf im Weinviertel seit 2012 im Widmungsplan eine "öffentliche Verkehrsfläche“ ausgewiesen ist, die bis zu 4.5 m in sein Haus ragt. Ein 2 Meter langer Weg soll dadurch auf 6 Meter verbreitet werden. Volksanwältin Gaby Schwarz kann die Gründe für die Umwidmung nicht nachvollziehen.
Kritik an Raumordnung
2018 berichtete Bürgeranwalt, dass im Hausruckviertel ein Unternehmer sukzessive seinen Betrieb vergrößert hat, aber viele Zubauten nicht bewilligt wären und nicht dem Flächenwidmungsplan entsprochen hätten. Die Volksanwaltschaft kritisierte die „gesetzwidrige Bebauung“. Jetzt hat der Gemeinderat von Offenhausen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Werden die Bauten dadurch alle rechtskonform gemacht?
Volksanwältin Gaby Schwarz
Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
Kontakt zur Volksanwaltschaft
Recht auf Licht: Wer darf einen Baum wie zurückschneiden lassen?
Ein Baum im Innenhof eines Hauses in Wien sorgt für heftige Konflikte unter den Wohnungseigentümern. Der Jurist Dr. G. meint, dass die durch die Buche verursachte Verdunkelung seiner Wohnung eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt. Darf er den Baum kürzen lassen?
Baumängel nach Fertigstellung - Warum dauert der Rechtstreit nach Wohnungskauf so lange?
Familie V. hat 2017 Miteigentumsanteile eines Mehrparteienhauses in Raaba bei Graz erworben. Der vereinbarte Kaufpreis wurde bei Kaufvertragsunterzeichnung bei einem Treuhänder hinterlegt. Nach Fertigstellung des Neubaus hat Familie V. allerdings Baumängel festgestellt. Sie hat daher den Treuhänder beauftragt, die vereinbarte Kaufsumme noch nicht an den Bauträger zu bezahlen. Seither wird vor Gericht gestritten. Nun hat die finanzierende Bank die Geduld verloren und hat eine Zwangsversteigerung erwirkt. Wer muss nun für die entstandenen Kosten aufkommen?