
Bürgeranwalt
Späte Lösung
Laurena ist im achten Lebensjahr und hat einen seltenen Gendefekt, der es ihr unmöglich macht, zu sprechen und zu gehen. Unmittelbar neben ihrem Wohnort gibt es in der Steiermark keine spezielle Volkschule. Nachdem Laurena schulpflichtig ist hat sie mit Ihren Eltern eine Schule für Ihre Bedürf-nisse im 19 km entfernten Tamsweg in Salzburg ausgewählt. Aber dann die Überraschung - kurz vor Schulbeginn - die Direktorin sei nicht berechtigt SteirerInnen in dieser Schule in Salzburg aufzuneh-men – weil die notwendige Pflegeassistenz würde aufgrund der aktuellen steirischen Gesetzeslage nicht bezahlt werden können. Letzte Woche gab es eine späte politische Sonder-Lösung – wie kön-nen künftig solche Probleme und Belastungen vermieden werden? Welche rechtlichen Grundlagen braucht es? Im Studio: Volksanwalt Christoph Luisser an der Seite des Vaters der kleinen Laurena.

Volksschule Retznei gerettet?
Die geplante Schließung der beliebten Volkschule in Retznei in der Südsteiermark sorgte in der Ge-meinde Ehrenhausen für Aufregung. 53 Schulkinder besuchten damals die Musikvolksschule mit reformpädagogischem Lehrplan. Seit der Zusammenlegung von Gemeinden gibt es in Ehrenhausen drei Volksschulen, und das kann sich die Gemeinde finanziell nicht mehr leisten, argumentierte der Bürgermeister im Juni. Die betroffenen Eltern haben sich an Volksanwalt Christoph Luisser gewandt. Im September erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass die Volkschule nun doch weiter besteht.

Dr. Christoph Luisser

Volksanwalt Dr. Christoph Luisser ist zuständig für die Polizei, das Fremden- und Asylrecht, den Denkmalschutz, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Kindergärten, Schulen, Universitäten, den Verkehr, Gemeindeabgaben und Agrarangelegenheit.
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Darf PV Gutachten von Betroffenen schwärzen?
Christina S. stellt einen Antrag auf Berufsunfähigkeit an die PVA, da sie unter anderem an CFS (Chronic Fatigue Syndrome) erkrankt ist. Eine schwerwiegende Erkrankung, die dazu führt, dass Betroffene ihren Alltag nicht mehr bewältigen können. Ihr Antrag wird abgelehnt. Als die Oberöster-reicherin die Gutachten anfordert, die zu dieser Ablehnung geführt haben, erhält sie ein Gutachten, das fast zur Gänze von der PVA geschwärzt wurde. Unter anderem wurde die Zusammenfassung über ihren Zustand bis zur Unleserlichkeit geschwärzt. Leider kein Einzelfall, sagt Jürgen Holzinger, Obmann des Verein ChronischKrank® Österreich. Er ortet einen Verstoß gegen die Datenschutz-grundverordnung. Die PVA dagegen verweist darauf, dass im Gutachten die Testverfahren ge-schwärzt werden müssen, damit die Tests nicht im Internet auftauchen. Die Betroffenen dagegen fragen sich, wie sie gegen einen geschwärzten Bescheid klagen können. Kann Bürgeranwalt eine Lösung erreichen?
