
Bürgeranwalt
Schwieriger Steuerausgleich nach einem Todesfall
Wenn eine Person stirbt, haben die Erben das Recht, ein Steuerguthaben des Verstorbenen ausbezahlt zu bekommen. Doch bei kleinen Verlassenschaften ist der Aufwand enorm, denn die Gerichte müssen in diesen Fällen eine Person zum Verlassenschaftskurator bestellen und anschließend das Guthaben den Erben zuweisen. Herr J. aus der Steiermark hält das für einen unnötigen bürokratischen Aufwand. Volksanwältin Gaby Schwarz fordert im Studio eine Gesetzesänderung und diskutiert mit einem Vertreter der Österreichischen Notariatskammer.

Wasserschäden in Süssenbrunn
Herr Ing. Michael M. aus Süssenbrunn wandte sich im März an uns, weil angeblich vom Nachbargrund Regenwasser in seine Feuermauer einsickern würde. Bereits 2001 habe er bei der Errichtung des Wohnbaues der Sozialbau AG nebenan auf Mängel hingewiesen. Es gäbe keine Bauwerksabdichtung, eine unbrauchbare Regenversickerung und zu wenig Abstand zu seinen Gebäuden. Über seine Rechtsanwaltskanzlei reichte Herr Ing. M. Klage auf Unterlassung ein. Der Rechtsanwalt der Sozialbau AG bestreitet die Vorwürfe. Erstgericht und Oberlandesgericht haben Herrn M. grundsätzlich Recht gegeben, jetzt ist die Baustelleneinrichtung erfolgt, aber Herr M. glaubt, dass die geplanten Umbauten nicht ausreichen.

Volksanwältin Gaby Schwarz

Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
Kritik an irreführender App
Es geht um Präsentationsplattformen im Internet, mit denen viele Kleinunternehmer und Unternehmerinnen Verträge abschließen, weil sie glauben, dass bei geminfo.app oder stadtinfo.app eine Kooperation mit Städten oder Gemeinden besteht. Eine Jungunternehmerin hat sich deshalb an unsere Redaktion gewandt. Dass man mit der Unterschrift unkündbare 10-Jahres-Verträge eingeht, wird vielen Unternehmer:innen erst bewusst, wenn die Rechnung kommt, und über 800 Euro jährlich fällig werden. Darüber wird im Bürgeranwalt-Studio diskutiert.
