Bürgeranwalt

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Konflikt um Platz im Pflegeheim

Die 95 Jahre alte Mutter von Frau D. wohnt in Kärnten und wird zuhause von einer 24 Stunden Pflege betreut. Ihre Tochter lebt in Oberösterreich, über 300 km entfernt und ist die einzige Angehörige. Da sich der Zustand der Mutter verschlechtert, versucht Frau D. seit über  2 Jahren einen Pflegeplatz in Oberösterreich zu organisieren. Vergeblich, denn ohne Wohnsitz in Oberösterreich sei keine Anmeldung möglich, so der Sozialhilfe Verband in Oberösterreich. Frau D. hat sich an die Volksanwaltschaft um Unterstützung gewandt.

Man sieht in gekürzter Form die Stellungnahme des Land Oberösterreich bezüglich Sozialer Hilfe
ORF
Gibt es eine Lösung im Konflikt um den Platz im Pflegeheim?

Reha mit Assistenzhund

Frau P. wird wegen ihrer Behinderung im Alltag von speziell ausgebildeten Assistenzhunden unterstützt. Weil die Hunde zertifiziert sind, dürfen sie grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen – überall mit hinein. In mehreren Reha-Einrichtungen wurde die Mitnahme der Hunde nicht gestattet. Die Volksanwaltschaft kritisierte die jeweiligen Hausordnungen der Einrichtungen als gesetzwidrig. Nach der Sendung wurden die Regelungen für die Mitnahme von Assistenzhunden geändert.

Frau P. beim Interview ist mit ihrem Assistenzhund zu sehen
ORF / Tom Gerhartl
Wurden die Regelungen zur Mitnahme von Assistenzhunden in Reha-Einrichtungen geändert?

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
© Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Bernhard Achitz ist seit 2019 Volksanwalt. Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich. Außerdem ist Achitz Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI)

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Misslungene Operation: Keine Patientenentschädigung im Privatspital

Eine Salzburgerin hat sich in einem Privatspital einer Hüftgelenksoperation unterzogen. Seither kann die 78-jährige Pensionistin nur mehr mit Krücken gehen und hat starke Schmerzen. Ein schicksalhafter Verlauf, beschied ihr die Schiedsstelle der Ärztekammer Oberösterreich. Aber sie wäre ein Fall für eine sogenannte verschuldensunabhängige Patientenentschädigung. Die gibt es aber nur, wenn derartige Komplikationen in öffentlichen Spitälern passiert sind. Eine Gesetzeslücke meinte die Pensionistin. Patientenanwälte forderten eine Ausweitung der Patientenentschädigung auf Privatspitäler und niedergelassene Ärzte, hat sich da etwas getan?

Die Pensionistin ist zu sehen, wie sie mit Krücken mühsam die Stufen runter steigt
ORF / Gerald Loidl
Nur mit Hilfe von Krücken und unter Schmerzen ist Frau K. das Gehen möglich