Jugendschutzkennzeichnung
ORF

Jugendschutz: ORF kennzeichnet Programme mit neuen optischen und akustischen Hinweisen

Seit 16. Oktober 2021 am TV-Schirm und auf ORF-Plattformen

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Seit 16. Oktober 2021 veränderte und erweiterte der ORF seine Jugendschutzkennzeichnung mit optischen und akustischen Hinweisen, die bei TV-Ausstrahlung sowie auf ORF-Plattformen – u. a. auf tv.ORF.at und im ORF TELETEXT sowie in weiterer Folge auf der ORF-TVthek – zum Einsatz kommen. Anlass für das neue On-Screen-Kennzeichnungssystem, das unter maßgeblicher Beteiligung des ORF entwickelt wurde und Kinder und Jugendliche noch besser vor dem Konsum für sie unpassender Fernseh- und Videoinhalte schützen soll, sind neue, seit 2021 geltende EU-Vorgaben für europäische Fernsehsender und Video-Abrufdienste.

Wurden bisher entsprechende Filme und Serien ab 22.00 Uhr mit „X – nicht für Kinder“ und „O – nur für Erwachsene“ gekennzeichnet, werden nun die Altershinweise 12+, 16+ oder 18+ eingeblendet. Zusätzlich werden akustische und inhaltliche Jugendschutzinformationen – sogenannte Deskriptoren – eingeblendet.

Jugendschutzkennzeichnung
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Wie wird gekennzeichnet und welche Sendungen sind betroffen?

Klar ist weiterhin, dass der ORF zusätzlich zur Kennzeichnung sein Programmangebot verantwortungsvoll gestaltet und je nach Zeitzone auf die Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen abstimmt. Sendungen in bestimmten Zeitzonen, die von Minderjährigen nicht verfolgt werden sollen, werden akustisch angekündigt und im TV während der gesamten Sendung gekennzeichnet. In den meisten Fällen sind dies Spielfilme, Serien und Dokumentationen, die nach 22.00 Uhr gesendet werden.

Zu Beginn einer kennzeichnungspflichtigen Sendung erfolgen ein akustisches Tonsignal und die Einblendung eines beschreibenden Hinweises – „Gewalt“, „Angst“, „Sex“ oder „Desorientierung“ für drei Sekunden am linken (ORF 1) bzw. rechten (ORF 2) oberen Rand des Bildschirms. Ebenfalls ab Sendungsbeginn – und während der gesamten Sendezeit – erfolgt die durchgehende Einblendung eines Altershinweises (12+, 16+ oder 18+). Im Online-Bereich werden ebenfalls Hinweise zu Sendungen aufgenommen. Nachrichten und Sendungen zur politischen Information sind weiterhin nicht gekennzeichnet.

Jugendschutzkennzeichnung
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In welchen Zeitzonen wird gekennzeichnet?

Der ORF setzt sich bei der Ausstrahlung der TV-Programme bis 20.00 Uhr eine klare Zeitgrenze, vor der Programme auf die Entwicklungsstufen von Minderjährigen abgestimmt sind. Ab 20.00 Uhr tragen Eltern und Erziehungsberechtigte die Mitverantwortung für den TV-Konsum von Kindern und Jugendlichen.

  • Im Tagesprogramm (6.00 bis 20.00 Uhr) werden entsprechende Sendungen mit 12+ gekennzeichnet, kennzeichnungspflichtige Programme 16+ und 18+ strahlt der ORF in dieser Zeitzone nicht aus.
  • Im Haupt- und Spätabendprogramm (20.00 bis 23.00 Uhr) werden entsprechende Sendungen mit 16+ gekennzeichnet, kennzeichnungspflichtige Programme 18+ strahlt der ORF in dieser Zeitzone nicht aus.
  • Im Nachtprogramm (23.00 bis 6.00 Uhr) werden entsprechende Sendungen mit 16+ und 18+ gekennzeichnet.

Auf den ORF-Plattformen und sendungsbegleitenden Informationsdiensten – u. a. auf tv.ORF.at und im ORF TELETEXT sowie in weiterer Folge auf der ORF-TVthek – werden die in Frage kommenden Sendungen unabhängig von ihrer TV-Ausstrahlungszeit entsprechend gekennzeichnet.

Der ORF sieht die Verpflichtung zum Jugendschutz nicht nur in der verbindlichen Kennzeichnung von Fernsehsendungen im Spätabendbereich gemäß EU-Richtlinien, sondern stellt Jugendschutz mit einer ganzen Reihe freiwillig auferlegter Richtlinien und Regulative sicher.

Details dazu sind unter der.ORF.at/unternehmen/leitbild-werte/gewalt-jugendschutz/ abrufbar.