Erbe Österreich

Habsburgs Privilegien

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Heute ist es selbstverständlich, dass sich auch gekrönte Häupter dem Recht ihres Landes unterwerfen müssen. Doch noch bis ins tiefe 19. Jahrhundert stellte sich das Haus Habsburg über das Gesetz. Trotz der vielen Verfehlungen der Herrscherfamilie stand kein einziger Habsburger je vor Gericht. Stefan Wolner stellt in dieser ORF III „Erbe Österreich“-Neuproduktion exemplarisch einige Straftaten der Habsburger vergleichbaren Verfehlungen niedriger gestellter Menschen gegenüber und zeigt so die damalige Doppelmoral.

"Habsburgs Privilegien": Bild eines Herrschers aus dem Depot des Wien Museums
ORF/Red Monster Film
Bild eines Herrschers aus dem Depot des Wien Museums

Auf Homosexualität etwa standen damals bis zu fünf Jahre Kerker. Erzherzog Ludwig Viktor, der mehr oder minder offen seine Homosexualität auslebte, wurde nach einem Skandal, den er verursachte, nur mit dem Umzug von Wien ins ferne Salzburg „abgestraft“. Ähnlich doppelbödig stand die Monarchie zur Prostitution: Zu Maria Theresias Zeiten wurde käufliche Liebe mit schweren Geldstrafen oder mit dem Anprangern und Auspeitschen bestraft. Von Maria Theresias Ehemann Franz Stephan bis zu Kronprinz Rudolf waren die Habsburger aber bekanntermaßen gute Kunden im horizontalen Gewerbe.

Franz Stephan machte als geschickter Finanzjongleur während des österreichischen Erbfolgekriegs Geschäfte mit der preußischen Armee, also mit dem Feind. Jemand, der nicht den Namen Habsburg getragen hätte, wäre dafür als Hochverräter angeklagt worden, wie es etwa in dem zeitgenössischen Jakobinerprozess passierte.

Schlossherrin Elisabeth Küfstein im alten Gerichtssaal
ORF/Red Monster Film
Schlossherrin Elisabeth Küfstein im alten Gerichtssaal
Prof. Thomas Olechowski, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte
ORF/Red Monster Film
Prof. Thomas Olechowski, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte

Regie

Stefan Wolner

Redaktion

Rainer Keplinger

Otto Schwarz (Sendungsverantwortlicher)