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Verbrennermotoren | Patientenverfügung | Buchungs-Fallen

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Durch die Sendung führt Philipp Maschl

VERBRENNERMOTOREN

Im Kampf für mehr Klimaschutz will das EU-Parlament den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 verbieten. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg dafür, dass Hersteller ab Mitte des nächsten Jahrzehnts nur noch Autos und Transporter auf den Markt bringen dürfen, die keine klimaschädlichen Treibhausgase ausstoßen. „Fit for 55“ nennt sich das große EU-Klimaschutzpaket in dessen Rahmen das Verbot für Verbrennungsmotoren ab 2035 besonders umstritten ist. Sollte dieser Vorschlag auch umgesetzt werden, bedeutet das jedoch nicht, dass ab dann Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren verboten sind. Markus Waibel hört sich heute um, was die Automobilclubs dazu sagen und welche Argumente dagegen, oder dafür sprechen.

PATIENTENVERFÜGUNG

Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt. Für die Patientenverfügung sieht das Gesetz zwei Varianten vor: Zum einen kann sie verbindlich sein: Der Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa ein Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran gebunden. Zum anderen kann eine andere als eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden.
Mit der Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne sprechen wir heute, für welche Personengruppe diese Willenserklärung zu empfehlen ist und worauf man beim Erstellen einer solchen achten sollte.
Patientenverfügung

BUCHUNGS-FALLEN

Heutzutage muss man nicht mal mehr die Wohnung oder das Haus verlassen um seinen Traumurlaub zu planen und zu buchen. Mit ein paar Klicks ist die Reise gebucht, genauso wie man es sich wünscht. Jedoch gibt es keine hundertprozentige Garantie, dass dann auch alles so verläuft wie man es sich erträumt, oder mit Zusatzkosten konfrontiert ist, die nicht ersichtlich waren. Mit solchen unangenehmen Urlaubserlebnissen haben wir in der Redaktion immer wieder zu tun. Reinhard Hagelkrys hat mit einem Wiener gesprochen, dessen Urlaub mit einer unangenehmen Überraschung endete.
Im Studio gibt Mag. Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer Steiermark Tipps, wie man ärgerliche und kostspielige Ereignisse schon vor dem Urlaubsantritt vermeiden kann.
Tipps zum Thema Reisen (europakonsument.at)
Frankfurter Tabelle (AK - Preisminderungssätze bei Reisemängel)