Philipp Neu25
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ABSTAND ZUM FAHRRAD

Seit dem 1. Oktober 2022 ist in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich der Überholabstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrern geregelt. Ein Jahr darauf hat eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gezeigt: 73 Prozent der Kfz haben beim Überholen von Fahrrädern im Ortsgebiet den vorgeschriebenen Seitenabstand nicht eingehalten.
Kurt Reindl hat sich in Innsbruck umgesehen, wie Radfahrerinnen und Radfahrer im Ortsgebiet die aktuelle Situation erleben.
Im Studio ist Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zu diesem Thema.

TESTFAHRTEN

Ob die Abstände beim Überholvorgang eingehalten werden, dazu hat Kurt Reindl 3 Testpersonen gefunden, die sich freiwillig dem Abstandstest zur Verfügung gestellt haben. Mit dem OpenBikeSensor - ein nicht geeichtes, aber Richtwerte lieferndes Gerät - wurden die Messungen vorgenommen. Der namensgleiche Verein hat diesen zur Verfügung gestellt.
Die Messergebnisse, also die Abstände der Fahrzeuge zum Fahrrade während des Überholvorgangs, waren teilweise erschreckend gering.
Die Straßenverkehrsordnung besagt:
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen hat der seitliche Abstand zu Radfahrerinnen/Radfahrern und Rollerfahrerinnen/Rollerfahrern im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb des Ortgebietes mindestens 2 m zu betragen.