konkret
PARKSTRAFEN
Mit Besitzstörung Geld verdienen - ganz egal ob beabsichtigt oder aus Versehen. Findige Unternehmen versprechen genau das und verdienen dabei auch noch mit. Vor allem Strafen für vermeintliches Falschparken vor Supermärkten und Einkaufszentren werden von Betroffenen zunehmend als „Abzocke-Fallen“ wahrgenommen.
Unternehmen drohen mit Besitzstörungsklage und fordern hohe Geldbeträge. Auch wenn man gleich wieder wegfährt.
Und auch Privatpersonen nutzen fragwürdige Abmahnfirmen, um sich etwas dazuzuverdienen. Doch der Widerstand vieler Betroffenen wächst und Reformvorschläge liegen am Tisch, wie Kurt Reindl berichtet.
BESITZSTÖRUNG
Speziell eine dieser Plattformen erarbeitet sich im Laufe der Jahre einen berüchtigten Ruf: „Zupf Di“. Das Unternehmen schickt Abmahnungen an vermeintliche Falschparker und verlangt knapp 400 Euro. Zahlen die Betroffenen, kassiert „Zupf Di“ kräftig mit. Doch wie der Oberste Gerichtshof dann im Februar entscheidet - zu Unrecht. „Zupf Di“ passt sein Geschäftsmodell daraufhin an - aber auch die neue Form, „Zupf Di 2.0“ erklärt der OGH im Herbst für unzulässig.
Zu diesem Thema haben wir die Konsumentenschützerin des VKI, Dr. Petra Leupold, ins Studio geladen. Sie ist in der Abteilung Klagswesen tätig und hat häufig mit Fällen von Besitzstörungen zu tun.
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· Dr. Petra Leupold - VKI