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HOCHWASSER UND SCHADENERSATZ

Besonders dramatisch war und ist die Lage im Osten von Österreich. Überflutete Keller, unterspülte Straßen, kaputte Fahrzeuge, Gebäude- und Flurschäden - alles Folgen der Überschwemmungen. Versicherungen und Fonds sind dazu da, um Schäden zu ersetzen und in Notsituationen zu helfen. Für Betroffene ist die Situation nicht einfach, dennoch ist es wichtig den Schaden so schnell wie möglich zu melden und zu dokumentieren. Wir sehen uns heute an, was zu tun ist, wenn man vom Hochwasser betroffen ist.
Zu Gast im Studio ist Gabi Kreindl, Expertin für Finanzdienstleistungen beim Verein für Konsumenteninformation.

HOCHWASSER UND FREIWILLIGE HELFER:INNEN

Österreich ist ein Land der „Freiwilligen“. Wer Hilfe braucht, der kann in unserm Land auf Hilfe zählen. Viele Freiwillige sind bereit in ihrer Freizeit spontan zu helfen und sich für andere einzusetzen.
Seit 1. September 2019 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen eines Einsatzes als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes, einer freiwilligen Feuerwehr oder eines Bergrettungsdienstes an der Dienstleistung verhindert sind, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber.
Mit dem Konsumentenschützer Philipp Brokes von der Arbeiterkammer sprechen wir darüber, was das Arbeitsrecht zum Thema Freiwillige Helfer sagt.

VIER WÄNDE - VIER HÄNDE

Angesichts der Bilder, die derzeit vor allem aus Ostösterreich zu sehen sind, fällt es schwer, sich vorzustellen, dass noch wir noch vor einer Woche Temperaturen von über dreißig Grad hatten. Hitze, die auch den Zeitplan auf der Baustelle von Eva Krenn im Mostviertel durcheinander gebracht haben. Ernst Schwarz zeigt heute eine neue Folge unserer Serie „4 Wände - 4 Hände“.

LINKS zur Sendung

· Katastrophenschäden - AK
· Unterstützungen im Katastrophenfall - oesterreich.gv.at
· Freiwillige Helfer - BM f. Arbeit und Wirtschaft
· Österreich hilft Österreich - helfen.orf.at
· Dienstverhinderung bei Hochwasser - AK
· Unwetter - Versicherungen - konsument.at