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„ZUPF DI“ - DAS GESCHÄFT MIT DEN PARKPLÄTZEN

In den letzten Jahre haben sich viele Zuseherinnen und Zuseher bei uns gemeldet, die Post einer Firma namens „Zupf Di“ bekommen haben. Sie hätten falsch geparkt und sollen deswegen mehrere hundert Euro bezahlen - sonst sehe man sich vor Gericht wieder.
Wir haben schon darüber berichtet. Viele Betroffene haben bezahlt - aber wie der Oberste Gerichtshof jetzt entschieden hat, war „Zupf Di“ zu dieser Forderung gar nicht berechtigt.
Wir haben den Geschäftsführer der Plattform „Zupf Di“, Stefan Saverschel und den Rechtsanwalt Mag. Johannes Schriefl ins Studio geladen.