Marvin Wolf im Konkret Studio
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TEURE RETTUNG

Eine Frau wird in einer Bar Opfer von KO-Tropfen und verliert das Bewusstsein. Die Rettung wird von aufmerksamen Passanten gerufen, doch nach einer Erstversorgung erholt sich die Betroffene wieder – sie muss nicht mit ins Krankenhaus. Wenig später erhält sie eine Rechnung und soll die Kosten des Rettungseinsatzes übernehmen.
Matthias Linke hat sich den Fall erzählen lassen und im Anschluss sprechen wir mit Mag. Harald Herzog von der ÖGK, wer für die Kosten eines Rettungseinsatzes aufkommt.

FALSCHGELD

Derzeit sind laut Bundeskriminalamt und Österreichischer Nationalbank wieder vermehrt „falsche Fünfziger“ im Umlauf. Warum gerade jetzt wieder, und was man unbedingt beachten sollte, wenn man eine vermeintlich falsche Banknote in die Hände bekommt, das hat sich Larissa Rausch angesehen.
Falschgeld darf auf keinen Fall wieder ausgegeben werden. Haben Sie eine verdächtige Banknote in Händen, bringen Sie sie am besten zur Bank. Kreditinstitute sind gemäß Nationalbankgesetz dazu verpflichtet, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen einzubehalten. Das Kreditinstitut nimmt Ihre Daten (für die eventuelle Erstattung des Wertes) auf und stellt einen Beleg als Bestätigung aus. Die verdächtige Banknote wird dann an die Oesterreichische Nationalbank, Münzen an die Münze Österreich AG zur Prüfung übermittelt. Erweist sich die Banknote oder Münze als echt, wird der Wert ersetzt. War die Banknote eine Fälschung, wird ihr Wert nicht erstattet.

LINKS zur Sendung

· Falschgeld, was tun? (ÖNB)