Marvin Wolf im Konkret Studio
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SALBEITEE

Der Salbeitee gilt seit hunderten von Jahren als ein gut bewährtes Hausmittel gegen verschiedenste Beschwerden. Der VKI hat 15 Produkte getestet, darunter fünf Tees mit deklarierter Arzneibuchqualität bzw. Tees, die als Arzneitee oder Arzneimittel verkauft wurden. Eingekauft wurden sieben Tees in Beutel und acht lose Produkte in Apotheken, Reformhäusern, Drogerien, Supermärkten und Fachgeschäften. Vier Tees schnitten mit „sehr gut“, zwei mit „gut“ und sechs mit „durchschnittlich“ ab. Dem stehen ein weniger zufriedenstellendes und zwei nicht zufriedenstellende Produkte gegenüber. Elke Weiss hat sich die Testergebnisse zeigen lassen.

ROLLTREPPEN

Rolltreppen sind in Städten und größeren Gemeinden allgegenwärtig. Sie befördern tausende Personen am Tag und werden erst richtig wahrgenommen, wenn sie nicht funktionieren. Doch wie alle Beförderungsmittel können auch Rolltreppen für Personen gefährlich werden. Immer wieder gibt es Meldungen aus aller Welt, dass sich Menschen auf einer Rolltreppe verletzen oder diese ein teschnisches Gebrechen hat.
Wir klären heute mit dem Konsumentenschützer Mag. Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer Steiermark, wer bei einem Gebrechen haftet.

ONLINE-SPIELE

Gewalt in Actionfilmen verderbe die Jugend, hat es mal geheißen. Heute schlüpfen viele gern selbst in die Rolle des Actionhelden, und gehen in Computerspielen bewaffnet auf Punktejagd. Für die Hersteller ein gutes Geschäft und die Zielgruppen werden immer jünger. Warum der Jugendschutz das erlaubt, und wie die Spieler - oder ihre Eltern - dabei ganz nebenher zur Kasse gebeten werden, berichten Kenny Lang und Matthias Linke von der Gamescom-Messe in Köln, die letzte Woche stattfand.

KENNZEICHNUNGSPFLICHT

Morgen, mit 1. September, startet die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Kantinen und Großküchen. Für viele geht diese Verordnung aber nicht weit genug, denn die Gastronomie ist von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Allerdings lassen die ab 1. September geltenden Kennzeichnungsbestimmungen auch zu wünschen übrig: So können Kantinen statt der Ausweisung der Herkunft für jede Speise auch eine jährliche generelle Kennzeichnung durchführen, aufgeschlüsselt nach Prozenten der Herkunftsländer. Beispielsweise könnte dann einfach nur angeführt werden, dass 30 Prozent des angebotenen Fleisches aus Österreich, 40 Prozent aus EU-Ländern und 30 Prozent aus Ländern außerhalb der EU stammen.
Wir machen die Verordnung heute noch einmal zum Thema in der Sendung.