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DEFIBRILLATOREN

Bei einem Herzstillstand zählen die ersten zehn Minuten - so lange hat der Retter oder die Retterin Zeit, um wieder die Person wieder zu beleben. Ein Defibrillator in der Nähe kann die Chancen zusätzlich erhöhen. In der Seestadt in Wien wurde kürzlich ein Defi direkt am See aufgestellt. Im Ernstfall setzt ein Regelwerk an Abläufen ein, wie sich Elisabeth Bauer angesehen hat.

MARVIN GIBT ANTWORT

In der heutigen Ausgabe von „Marvin gibt Antwort“ geht er der Frage nach, ob man den Airbag auf der Beifahrerseite deaktivieren soll oder muss, wenn ein Kindersitz dort platziert wird. Weiter geht es um die Frage, ob man bei einem Stromanbieter-Wechsel auch an den Netzkosten sparen kann.
Wenn Sie Fragen an Marvin haben, dann senden Sie uns bitte ein Mail mit dem Betreff „Marvin gibt Antwort“ an uns.

KEINEN NACHNAHMEBETRAG ERHALTEN

Die Möglichkeit einer Nachnahmesendung gibt es in Österreich bereits seit 1850. Das bedeutet, man bestellt eine Ware und der Käufer, oder die Käuferin, bezahlt bei der Übernahme des Pakets den Betrag an die Zusteller. Was aber, wenn von Seiten der Post vergessen wird, den Betrag einzuheben? Der Versender bekommt das Geld aber erst nach der Bezahlung des Kunden. Markus Waibel berichtet genau von so einem Fall, in dem von der Post die Nachnahme nicht eingehoben wurde.

BEHINDERTENGERECHTER UMBAU

Eine Familie aus Wien hat einen neuen VW Caddy gekauft und diesen auch behindertengerecht umbauen lassen. Sohn Walter leidet seit seiner Geburt an Muskeldystropie und daher ist eine Rampe notwendig, um in das Fahrzeug zu kommen. Für den Umbau wurden der Familien zusätzlich € 17.580 verrechnet. Der Umbau fand aber nicht beim Autohändler statt, sondern dieser beauftrage eine externe Umbaufirma. Die Firma, die die Umbauarbeiten durchführte hatte diese dem Autohändler verrechnet und der Autoverkäufer hat zusätzlich noch rund € 1.000 draufgeschlagen. Sascha Stefanakis hat sich mit allen Beteiligten in Verbindung gesetzt.

DIENSTGERÄTE IM URLAUB

Noch ist Urlaubszeit und viele treten ihren Urlaub an. Ein ständiger Begleiter in allen Lebenslagen ist heutzutage das Handy und so ist auch dieses im Urlaub mit dabei. Was jedoch, wenn das Smartphone ein Diensthandy ist? Darf, oder muss man dieses sogar mitnehmen? Auch haben immer mehr Angestellte auch einen Dienstlaptop oder gar ein Firmenfahrzeug. Wie die rechtliche Situation mit zur Verfügung gestellten Geräten und Fahrzeugen im Urlaub aussieht, hat sich Laura Franz angesehen.

LINKS zur Sendung

· Defi-Standorte in Österreich
· Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen
· Bundesministerium für Soziales