Bürgeranwalt
Herzstillstand bei Feuerwehreinsatz
Im August 2021 eilte die damals 19jährige Marlies K. zu einem Einsatz bei der freiwilligen Feuerwehr. Dabei erlitt sie einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. Wegen des Vorfalls blieben Beeinträchtigungen zurück, die ihre künftigen Verdienstmöglichkeiten mindern. Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) weigert sich diesen Vorfall als „Arbeitsunfall“ einzustufen und damit die finanziellen Folgen abzufedern. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert, dass Personen, die sich freiwillig in den Dienst der Öffentlichkeit stellen, besser gegen Unfälle abgesichert werden.
Kritik an Kinder-Reha
Jahrelang hat die Volksanwaltschaft dafür gekämpft, dass auch für Kinder Rehabilitation nach einer schweren Krankheit in speziellen Einrichtungen angeboten wird. 2014 haben sich dann Länder und Sozialversicherungsträger über die Finanzierung geeinigt. Aber wo und in welcher Länge jetzt Kinder-Reha angeboten wird, führt zu Kritik von Eltern. Haben die Sozialversicherungsträger nach Kritik von Volksanwalt Achitz reagiert?
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.
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Das Geschäft mit dem Gold
Nach einem Bericht in Bürgeranwalt melden sich laufend ältere Menschen in der Redaktion, die sich nach dem Kauf vermeintlich sicherer Wertanlagen getäuscht fühlen. Karl Heinz B. hat jahrelang „goldene“ Münzen und Gedenkprägungen erworben und rund 65.000 Euro dafür ausgegeben. Nun fürchtet er, dass sein Bestand nur einen Bruchteil des Kaufpreises wert ist. Die gekauften Produkte erweisen sich bei genauer Betrachtung als dünne, in Plastik verschweißte Goldplättchen. Der Pensionist aus der Steiermark versucht nun mit Hilfe eines Anwalts sein Geld zurückzubekommen.
Droht einer ausgezeichneten Photovoltaik-Anlage der Abriss?
Michael R. will mit seiner Photovoltaik-Anlage so viel Sonnenstrom produzieren, dass er auf fremden Strom künftig verzichten kann. Der Pensionist aus Niederalm bei Salzburg hat seine Anlage nach einem ausgeklügelten Plan entworfen, damit sie auch bei Schneefall genügend Strom erzeugt. 2023 bekam Herr R. dafür den „Österreichischen Solarpreis“. Wenig später erhielt er allerdings von der zuständigen Gemeinde Anif den Bescheid, große Teile der Anlage rückzubauen oder zu demontieren. Der Grund: die Solarpaneele würden das Ortsbild von Niederalm stören. Nach der Diskussion im Bürgeranwalt-Studio im Jänner 2024 hat der zuständige Bauausschuss der Gemeinde Anif beschlossen: Herr R. muss seine Anlage weder abreißen noch umbauen.