Bürgeranwalt

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Auf E-Rollstuhl angewiesen – Warum verweigert die Krankenkasse die Finanzierung?

Der 54-jährige Gerhard R. ist seit 1993 an fortschreitender Muskelatrophie (Muskelschwund) erkrankt, bezieht Pflegestufe 7 und wird durch persönliche Assistenz betreut. Um mobil zu sein benötigt er einen elektrischen Rollstuhl. Seiner ist schon 17 Jahre alt und es gibt für notwendige Reparaturen keine Ersatzteile mehr. Die ÖGK hat aber die Bewilligung eines neuen E-Rollstuhls ohne medizinische Begründung abgelehnt, bemängelt Volksanwalt Achitz. Auch Christine Auer, eine 47-jährige zweifache Mutter, benötigt einen elektrischen Rollstuhl. Bei ihr wurde im Jahr 1997 Multiple Sklerose diagnostiziert. Sie sagt, dass sie vor allem für Wege außer Haus, einen elektrischen Rollstuhl benötigen würde. Die ÖGK begründet die Ablehnung dieser Fortbewegungshilfe damit, dass der elektrische Rollstuhl nicht uneingeschränkt nutzbar wäre, mangels Barrierefreiheit des Wohnhauses. Auch diese Argumentation wird von Volksanwalt Achitz zurückgewiesen. Nach dem Interesse der Volksanwaltschaft für die beiden Fälle gab es eine positive Wendung für die beiden Beschwerdeführer.

Das Bild zeigt Herrn R. im E-Rolli in Begleitung seiner Assistenz bei einer Spazierfahrt
ORF / Jens Kauer
Nur mit einem E-Rollstuhl ist Herrn R. eine Ausfahrt in die Natur möglich

Wer zahlt Intensivpflege

Im Juni hat „Bürgeranwalt“ über den 19-jährigen Marco J. berichtet. Der junge Mann hat eine schwere neurologischen Erkrankung. Dank 24-Stunden Intensivpflege kann Marco trotzdem bei seiner Familie leben. Welcher Sozialversicherungsträger die beträchtlichen Kosten dafür übernimmt, war aber unklar. Wir haben nachgefragt, ob es für die Familie nun endlich Rechtssicherheit gibt und Sohn Marco trotz seiner schweren Erkrankung auch weiterhin zuhause gepflegt werden kann.

Am Foto ist Marco mit seinem Vater und der Redakteurin zu sehen.
ORF
Ist die Kostenübernahme der Intensivpflege zu Hause nun geklärt?

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis Volksanwaltschaft
Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

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Unterschrift mit Folgen – Hat die Bank ausreichend informiert?  

Im Jahr 2019 hat Frau C. einen Kreditantrag ihres damaligen Lebensgefährten unterschrieben. Sie habe damals aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse nicht verstanden, dass sie mit ihrer Unterschriftsleistung auch Kreditnehmerin werden soll. Der Bankberater sei ein Freund ihres Ex-Partners gewesen, der Frau C. nicht wie gesetzlich vorgesehen, informiert habe. Nach der Trennung hat ihr Ex-Freund die Zahlungen eingestellt, nun soll Frau C. die offenen 27.800 Euro bezahlen. Zu Recht? Im Studio kritisiert Rechtsanwältin Therese Frank die Vorgehensweise der Bank. 

Das Bild zeigt die Kreditnehmerin mit ihrer Anwältin
ORF / G. Fellner/P. Giczy
Wurde die Informationspflicht seitens der Bank eingehalten?

 

Aus für Qualzucht

Familie H. hat vor vier Jahren von einer zertifizierten, österreichischen Züchterin eine französische Bulldogge erworben. Was sie damals nicht wussten, der Hund ist schwer krank, kämpft mit Atemnot und zahlreichen anderen Leiden. Diese sollen die Folgen der sogenannte Qualzucht sein. Die Bulldogge Vigo musste mittlerweile zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen. Seither kämpft die Familie dafür, dass die Qualzucht in Österreich verboten wird – mit Erfolg. Im Juli dieses Jahres wurde eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die eine Qualzucht in Hinkunft verhindern soll

Das Bild zeigt einen Hund der Rasse French Bulldog
ORF / Peter Giczy
Vigo hatte bereits zahlreiche Operationen