Bürgeranwalt
Keine Waisenpension - Kürzt die Ärztekammer den Bezug um zwei Jahre?
Herr H. ist 24 Jahre alt und studiert Veterinärmedizin in Wien. Weil sein Vater, der als Gemeindearzt tätig war, bereits vor vielen Jahren verstorben ist, bezieht er derzeit eine Halbwaisenpension in der Höhe von rund 440 Euro. Laut dem Ärztegesetz steht die Waisenpension grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr zu, solange eine Berufsausbildung ausgeübt wird. Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer NÖ koppelt die Zahlung allerdings an den Erhalt der Familienbeihilfe, die spätestens mit 25 Jahren ausläuft. Volksanwalt Bernhard Achitz hält diese Regelung für gesetzwidrig.
Weiterhin keine Förderung – Warum wird die Ausbildung einer behinderten jungen Frau nicht vom AMS unterstützt?
Frau P. absolviert seit Herbst 2023 ein außerordentliches Studium an einer pädagogischen Hochschule, das sich speziell an Menschen mit kognitiven Einschränkungen richtet. Nach einer Teillehre im Einzelhandel möchte sich die 23jährige auf diese Weise besser auf das Arbeitsleben vorbereiten und strebt einen Beruf als pädagogische Assistentin an. Das AMS fördert diese Ausbildung allerdings nicht, vier Jahre seien zu lang. Volksanwalt Bernhard Achitz verlangt ein Umdenken und mehr Flexibilität.
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.
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„Glänzende Geschäfte“ – Streit um hauchdünne „Gold-Barren“
Eva S. will für ihre Urenkelkinder in Gold investieren. Dabei fällt der Pensionistin die Werbung eines Münz-Institutes ins Auge: „Gold-Barren“ zum Vorzugspreis von 29 Euro pro Stück. Die 77jährige bestellt einen Barren und löst damit weitere Zusendungen aus, die sie Monat für Monat bezahlt. Bis der Wienerin auffällt, dass die „Barren“ dünne Gold-Plättchen mit einem Gewicht von 0,15 Gramm sind. Das Dorotheum schätzt die Barren auf einen Wert von 10 Euro pro Stück. Bezahlt hat die Pensionistin zuletzt rund 70 Euro dafür. Das Münz-Institut antwortet auf ihre Beschwerde, dass diese Barren aufgrund ihrer Prägung und begrenzten Auflage gefragte Sammler- und Liebhaberstücke seien. Die Leiterin der „Abteilung Klagen“ im Verein für Konsumenteninformation bewertet im Studio die Chancen den Kaufpreis zurückzubekommen.
Fehler bei Geburt?
Seit vier Jahren begleitet „Bürgeranwalt“ den Fall des kleinen Vinzent S.. Der Bub wird heuer acht Jahre alt und kann nicht gehen, nicht sprechen, kaum sehen und kaum hören. Das Kind muss wegen Sauerstoffmangels bei der Geburt mit schwerwiegenden Dauerfolgen leben und braucht rund um die Uhr Betreuung. Die Eltern von Vinzent haben im Jahr 2019 das Landeskrankenhaus Feldkirch, in dem Vinzent geboren wurde, auf Schadenersatz geklagt. Der Wehenschreiber habe bei der Geburt stundenlang suspekte Werte angezeigt, der Kaiserschnitt sei viel zu spät vorgenommen worden, so die Eltern. Nun gibt es ein erstinstanzliches Urteil in diesem Fall, bei dem es vor Gericht um sehr viel Geld für Vinzent und seine Familie geht.