Bürgeranwalt
Klimaschutz versus Denkmalschutz
Scheitert die Errichtung von Photovoltaikanlagen an örtlichen Schutzzonen?
Frau R. betreibt seit Jahren eine beliebte Pizzeria in Melk. Aufgrund der steigenden Energiepreise und um etwas für das Klima zu tun, möchte sie nun mit einer Photovoltaik-Anlage am Dach ihres Hauses ihre Betriebskosten senken. Doch das genehmigt der Bürgermeister nicht im gewünschten Ausmaß. Das Haus stehe in einer Schutzzone der Kategorie „denkmalgeschützt“. Volksanwältin Gaby Schwarz kann das nicht nachvollziehen, denn das Bundesdenkmalamt hat festgestellt, dass das Haus nicht denkmalgeschützt sei.
Teurer Abbruch
Ein Nazibunker am Grundstück. Wer ist für die Beseitigung zuständig?
Während des zweiten Weltkriegs wurden von der Deutschen Wehrmacht zahlreiche Bunker in Österreich errichtet. Frau W. aus Vill in Tirol vermutet, dass sich unter einer großen Betonplatte auf ihrem Grund auch ein solcher befindet und möchte das Bauwerk entfernen. Sie befürchtet allerdings, dass sich noch gefährliche Kriegsrelikte im Inneren befinden könnten. Weder Bundesheer noch Polizei haben sich für zuständig erklärt. Was hat sich seit der Kritik der Volksanwaltschaft am Verhalten der Behörden im Dezember 2021 getan?
Volksanwältin Gaby Schwarz
Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
Kontakt zur Volksanwaltschaft
Kritik an Lebensversicherungen
Haben Anleger Geld in ein untaugliches Finanzprodukt investiert?
Ein junger Tiroler hat bei Vermögensberatern zwei Lebensversicherungen abgeschlossen, die ihm als idealer Vermögensaufbau angepriesen wurden. Dabei könne er gleichzeitig schon nach sechs Jahren Teilbeträge entnehmen. Doch mit so einem „Finanzprodukt“ könne ein Vermögensaufbau nicht gelingen, argumentiert der Verbraucherschutzverein. Da es viele betroffene Sparerinnen und Sparer gibt, hat der VSV nun eine Sammelaktion gestartet und Musterklagen eingebracht. Das einbezahlte Geld soll mit Zinsen zurückgegeben werden.