Bürgeranwalt

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Ein Kanal – zwei Gebühren

 Oft geht es bei den Beschwerden, die die Volksanwaltschaft erreichen, gar nicht um die großen Geldsummen. Aber manche Bürgerinnen und Bürger ärgern sich, dass Ihnen von der Behörde Zahlungen vorgeschrieben werden, die sie schlicht und einfach ungerecht finden. Herr B. aus Wien soll für seinen Hausbau zwei Mal eine sogenannte Kanaleinmündungsgebühr zahlen, weil sich das angeblich aus dem Gesetz ableiten lässt. Er will das nicht akzeptieren und hat sich deshalb an Volksanwältin Gaby Schwarz gewandt.

Am Bild ist ein offener Kanal zu sehen.
ORF / Marco Tondolo
Ein Kanal - warum muss zwei Mal die gleiche Gebühr bezahlt werden?

Falsche Berechnung

Viele Hochschullehrer der Universität für Angewandte Kunst in Wien haben jahrzehntelang zu wenig Gehalt bekommen. Der Grund ist eine falsche Gehaltseinstufung bei Diensteintritt. Der Fehler wird von der Dienstbehörde gar nicht bestritten. Man würde meinen: Der Staat wird das Geld nachzahlen. Aber weit gefehlt.

Am Bild ist eine Außenansicht der Universität für Angewandte Kunst.
ORF / Lukas Grafleitner
Warum werden die Fehlbeträge nicht nachbezahlt?

Volksanwältin Gaby Schwarz

Volksanwältin Gaby Schwarz
© Volksanwaltschaft / Photo Simonis
Volksanwältin Gaby Schwarz

Seit 11. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin und betreut als Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Streitfall Notkamin

Frau M. aus Graz will für den Fall einer Gasknappheit vorsorgen und sich noch vor dem Winter einen so genannten Tischherd in ihre Wohnküche stellen. Einen Kamin dafür hätte sie. Aber den in Betrieb zu nehmen, wird ihr von den Behörden untersagt, weil das nur ein sogenannter Not-Kamin ist. Im Studio stellen sich Vertreter des Grazer Magistrats der Diskussion mit Frau M. und deren Anwalt.

Am Bild sind Kamine auf einem Dach zu sehen.
ORF
Warum kann eine Grazerin ihren Kamin nicht nutzen?