Bürgeranwalt

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Pflegeheim-Platz nach einem Arbeitsunfall.

ORF
Wer übernimmt die Kosten?

Der 38jährige Niederösterreicher, Robert H., hatte letztes Jahr im Sommer einen schweren Arbeitsunfall in Wien. Der LKW-Fahrer erlitt - beim Ausladen eines Containers - schwerste Kopfverletzungen. Nach etlichen Operationen bezieht er nunmehr Pflegegeld der Stufe 7. Robert H. ist derzeit in einer Reha-Einrichtung in Wien untergebracht und wäre anschließend in einem Pflegeheim zu betreuen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Pflegeheim-Platz wurde allerdings abgelehnt, so die verzweifelte Mutter. Die AUVA verweist auf das Land Niederösterreich – das Land NÖ wiederum auf die AUVA. Die Mutter kämpft für ihren nunmehr schwer pflegebedürften Sohn, an Ihrer Seite VA Bernhard Achitz, eingeladen sind VertreterInnen des Landes NÖ und der AUVA. 

Nachgefragt: Groteske um Absonderungsbescheide.

ORF

Nachdem ein Mitarbeiter in einem Wiener Unternehmen an Covid-19 erkrankt war, wurde neun seiner Kolleginnen und Kollegen von der Behörde aufgetragen zu Hause zu bleiben. Acht bekamen in weiterer Folge einen Absonderungsbescheid. Damit konnte der Betrieb die Löhne, die er weiterbezahlt, vom Staat ersetzt bekommen. Warum bekam ein betroffener Mitarbeiter keinen Absonderungsbescheid? Wir haben letztes Jahr im Oktober 2021 darüber berichtet und Volksanwalt Bernhard Achitz kritisierte u.a., dass die zuständigen Behörden in solchen Fällen oft zu wenig kommunizieren würden. Was hat sich seither getan? 

Mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Photo Simonis
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

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Kunstfehler bei Geburt.

ORF
Bleiben Eltern auf Pflegekosten sitzen?

Wegen eines Kunstfehlers bei der Geburt, wird das heute 14-jährige Anna Maria H. aus dem Burgenland für immer schwer behindert bleiben. Sie benötigt rund um die Uhr Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal. Die Kosten dafür muss die Burgenländische Krankenanstellten Gesellschaft (KRAGES) bezahlen. Doch die will die vorgelegten Rechnungen von jährlich mehreren 100.000 Euro nicht mehr zur Gänze übernehmen. Die Eltern von Anna Maria müssen nun selbst Gelder vorstrecken und fürchten um ihre Existenz.