Am Schauplatz Gericht

Wo ist das Geld der alten Dame?

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„Ausgesuchte Fälle aus Strafrecht, Zivilrecht und besonderem Verwaltungsrecht“ könnte man diese Ausgabe von Schauplatz Gericht auch nennen.

Marianne Waldhäusl, Kristina Schmidt-Labenbacher und Patrick Hibler beginnen diese Ausgabe mit Strafrecht und haben der ersten Fragestellung in der Sendung den Titel zugedacht. „Wo ist das Geld der alten Dame? Als Frau W. zur Erwachsenenvertreterin ihrer an Demenz erkrankten Schwester bestellt wurde, entdeckte sie, dass auf den Konten und im Safe der Bank „einiges nicht stimmt“. Rund 800.000 Euro sind verschwunden. Hat ein Privatkundenbetreuer die betagte Bankkundin betrogen? Ein Strafgericht prüft den Verdacht des schweren Betruges und Diebstahls.

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Fall zwei beschäftigt sich mit einem Thema, über das man nicht so gern redet, das viele bei einer längeren Autofahrt (innerlich) aber schon ziemlich massiv beschäftigt hat. Man muss aufs Klo. Aber weit und breit ist keine Toilette in Sicht. Was tun? Die Sache am Straßenrand erledigen, am Feld, neben einem Baum, in einer abgelegenen Ecke einer Siedlung? Darf man das, ist das strafbar und wenn ja: Gegen welches Gesetz würde man verstoßen? Herr M. aus Kärnten hat sich deswegen an die Redaktion gewandt. Ihn erwartete eine Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht, in der Salzamtstrasse 3 in Graz, weil er in höchster Not am Ende einer Sackgasse seine Notdurft verrichtet hat. Die Anklage lautet auf "Verletzung der Schicklichkeit. Wurde Herr M. bestraft? Manche Fälle in „Am Schauplatz Gericht“ entwickeln sich zu kleinen Serien. Weil rund um einen Grundkonflikt immer neue Probleme auftauchen.

Herr M. steht beim offenen Kofferraum seines Autos und spielt auf seiner Gitarre und singt dazu.
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Herr M. hat einen Protestsong geschrieben.

Eine ganze Siedlung mit acht Familien fühlt sich seit Jahren in Leutschach in der Südsteiermark von einem einzigen Nachbarn terrorisiert. Der nämlich hat den einzigen Zufahrtsweg zur Siedlung, den Höllerweg, mit eingeschlagenen Eisenstangen so verengt, dass Lieferungen mit LKW oder breiteren Fahrzeugen fast nicht mehr möglich sind. Zu Recht wie der Nachbar meint, denn laut einer vor Jahrzehnten getroffenen Vereinbarung stehe den anderen Anrainern eine maximale Wegbreite von 2 Meter 40 zu. Jeder, der versucht hat, die Stangen etwas auf die Seite zu biegen, wurde mit einer Besitzstörungsklage bedacht.

Zahlreiche Verfahren wurden bereits geführt, mehrere Vermittlungsversuche sind gescheitert. Ist der Konflikt unlösbar?