Am Schauplatz Gericht

Wer andern eine Grube gräbt

Werbung Werbung schließen

„Wer andern eine Grube gräbt“


Tina Schmidt-Labenbacher, Maria Zweckmayr und Ludwig Gantner beschäftigen sich in dieser Ausgabe mit Menschen, die den Eindruck haben, dass sie von Nachbarn oder Vertragspartnern hingehalten oder ausgetrickst werden.

Am Bild ist eine Baugrube zu sehen, auf der einen Seite ein Gartenhaus, das zum Teil über die Baugrube im Freien hängt mit Stützen darunter. In der Baugrube ist ein Bagger zu sehen.
Privatfoto
Anfangs ist die Gartenhütte noch abgestützt am Grund gestanden.

Im ersten Fall ist eine Baugrube für ein großes neues Haus in begehrter Wiener Wohnlage so gegraben worden, dass ein beträchtlicher Teil vom Grund der Nachbarn, samt ihrer Hütte, gleich mitabgestürzt ist. Eigentlich würde man glauben, dass so ein Fall juristisch leicht zu lösen ist. Aber die geschädigte Familie wartet seit eineinhalb Jahren auf Schadenersatz. Der Bauherr zeigt auf den Baumeister, der auf den Ziviltechniker, und die Haftpflichtversicherung duckt sich auch weg.   

Am Bild ist ein Weg zwischen einem Wohnhaus und einer Mauer mit Hecke zu sehen. Über die Benutzung wird gestritten.
ORF
Der umstrittene Weg.

Auch im zweiten Fall hat eine Grundstückskante einen Nachbarschaftskonflikt ausgelöst. Diese Böschung ist zwar nicht eingestürzt, hat aber bei einem Grundstücksverkauf zu einem groben Missverständnis geführt. Sie soll mündlich als Grenze festgelegt worden sein, sagt Herr H. der Verkäufer des Grundstückes. Der Käufer, sein Nachbar, hätte diese Grenze aber zu seinen Gunsten anders ausgelegt und ihn so um wertvollen Immobilienbesitz gebracht. Seither hat Herr H. alle möglichen Verfehlungen des Nachbarn angezeigt. Der hat wiederum mit Klagen gegen Herrn H. und dessen Gattin reagiert.

Fall drei spielt in Oberösterreich und zeigt die Probleme rund um einen sogenannten Mietkauf. Etlichen Mietern war von einem Wohnbauträger versprochen worden, dass sie ihre Wohnungen nach 10 Jahren Miete kaufen könnten. Leider stehen die Häuser aber auf einem Grundstück, das nicht dem Vermieter gehört. Sie könnten jetzt zwar die Gebäude erwerben, müssten sie aber nach 50 Jahren entschädigungslos an den Grundstückseigentümer abtreten. Die Mieter fühlen sich getäuscht und haben geklagt.